Beim Abbiegen: Lkw erfasst Radlerin - schwer verletzt

Am Montag ist es im Westend zu einem schweren Unfall gekommen. Eine Radlerin ist dabei von einem abbiegenden Lkw erfasst und unter diesen gezogen worden, sie verletzte sich schwer.
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Das Fahrrad der Frau wurde bei dem Unfall total beschädigt. (Symbolbild)
Das Fahrrad der Frau wurde bei dem Unfall total beschädigt. (Symbolbild) © Martin Gerten/dpa

Westend - Am späten Montagvormittag ist es an der Kreuzung Landsberger Straße/Trappentreustraße zu einem schweren Unfall zwischen einem Lkw und einer Radfahrerin gekommen.

Unter Lkw eingeklemmt: Feuerwehr muss Schwerverletzte befreien

Wie die Polizei berichtet, wollte der 43-jährige Lkw-Fahrer an der Kreuzung in die Trappentreustraße abbiegen. Dabei erfasste er die Radlerin, die die Straße auf dem Fahrradweg überqueren wollen. Der Lastwagen erwischte das Rad der 34-Jährigen, die dadurch unter den Lkw gezogen wurde. Die Frau wurde daraufhin eingeklemmt und musste von der Feuerwehr gerettet werden. Sie wurde bei dem Unfall schwer verletzt und musste ins Krankenhaus.

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Das Rad der Frau wurde bei dem Unfall total beschädigt, während der Unfallaufnahme kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

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62 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 07.10.2020 16:39 Uhr / Bewertung:

    Mal was grundsätzliches. Natürlich ist IMMER der böse, hirnlose LKW-Fahrer schuld. Schon seit Jahrzehnten.
    Und an die Radler, ein LKW betätigt beim Abbiegen den Blinker. Heißt, hinten, vorne, mittig, bei 40 Tonnern und sogar über der Vorderachse ist im Rahmen ein Blinker integriert. Werden die Blinker von den Radlern ignoriert? Ich kann mich als Radler nicht daneben stellen und denken, der soll mich bloß nicht überfahren. Da muß ich halt etwas Abstand halten.

    Dasselbe gilt übrigens für Leute, die einen LKW vor- und zurückrangieren sehen und trotzdem "schnell" hinten vorbeiwischen wollen. Da muß ich halt warten bis er fertig ist, dann kann ich gefahrlos vorbeigehen.

  • tutwaszursache am 07.10.2020 17:00 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Ganz davon abgesehen, dass keineswegs immer Blinker betätigt werden, befreit ein blinkender Blinker den LKW-Fahrer nicht von seinen Pflichten. Was Sie hier betreiben, ist Victimblaming.

    Wenn ein LKW am Radweg stehenbleibt und offenbar Verkehr durchlässt, dann aber doch anfährt, wenn der Radfahrer daneben ist, dann hilft Ihre ganze Theorie nicht weiter.

  • Der wahre tscharlie am 08.10.2020 14:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Bzgl. Pflichten...siehe § 1 STVO Grundregeln. Gilt für ALLE Verkehrsteinehmer.

    Und zum zweiten Absatz...Wenn er alle durchläßt, dann hat er sie auch gesehen. Wenn er danach los fährt, obwohl jemand kommt, hat er sie/ihn vermutlich nicht gesehen. Aus welchen Gründen auch immer.

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