Arbeiterwohnheim: Mordversuch wegen der Musik

 Im Arbeiterwohnheim sticht ein 30-Jähriger zu. Heimtückisch, sagt die Staatsanwaltschaft.
John Schneider |
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Stach im Streit zu: Constantin P. auf der Anklagebank.
John Schneider Stach im Streit zu: Constantin P. auf der Anklagebank.

 Im Arbeiterwohnheim sticht ein 30-Jähriger zu. Heimtückisch, sagt die Staatsanwaltschaft.

NEUHAUSEN Es war nicht das erste Mal, dass sich Bauarbeiter Constantin P. (30) und sein Zimmergenosse Neculai S. im Arbeiterwohnheim an der <strong>Arnulfstraße</strong> in die Haare bekommen hatten. Doch an diesem 28. April 2013 endete der Streit blutig. Constantin P. muss sich seit gestern sogar wegen versuchten Mordes verantworten, weil er mit einem Messer zustach. Heimtückisch, sagen die Ankläger.

Der Streit der beiden Männer entfachte sich an einer Kleinigkeit. Constantin P. wollte laut Musik hören; Neculai S. beschwerte sich. Die beiden beschimpften sich, dann bekam der 30-jährige Rumäne eine Watschn von Neculai S. verpasst.

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Das ließ sich Constantin P. nicht gefallen, er packte eine Bierflasche und schlug damit zu. Er habe sich körperlich unterlegen gefühlt, lässt der 30-Jährige seine Anwältin für ihn erklären. Neculai S. trug eine vier Zentimeter lange Wunde am Auge davon.

Doch der Streit ist damit noch nicht beendet. Constantin P. bekommt ebenfalls einen Faustschlag am Auge ab. Die beiden Kontrahenten gehen in den Waschraum, um sich das Blut abzuwaschen. Dann geht der Streit im Zimmer weiter. Constantin P. greift sich ein Küchenmesser, sticht etwas später auch zu.

Sein Opfer sei in diesem Moment überrascht worden, sagt die Staatsanwaltschaft. Deswegen: Mordversuch! Der Schnitt geht bis auf die Leber, das Bauchfell tritt nach außen. Neculai S. muss notoperiert werden, überlebt aber.

Inzwischen tut es Constantin P. leid: „Ich bin heilfroh, dass S. lebt.“ Er gibt den Stich zu, habe aber nicht töten, sondern lediglich verletzen wollen – aus einem Gefühl der Ohnmacht heraus. Er habe auch nicht zielgerichtet zugestochen.

Dass es dazu kommen konnte, sei auch seiner Situation geschuldet gewesen: Fern von seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind, im „kleinen, schmuddeligen Zimmer“ mit fünf anderen Männern – das habe ihm zu schaffen gemacht, sagt P. „Eigentlich sei er ein „Gemütskamel“ und nicht aggressiv.

Aber auch das Opfer trage eine Mitschuld. „Er hat sich sehr dominant verhalten. Er hat mir gedroht, dass ich im Leichensack nach Hause zurückkehren werde.“ Das habe ihn geschockt. Der Prozess wird fortgesetzt

 

 

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