Altstadt: Eine Blitz-Ampel ohne Blitz

Seit Monaten ist die Blitzampel an der Lukaskirche defekt. Die Polizei kann sie offenbar nicht ersetzen.
Hüseyin Ince
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Bei der Lukaskirche blitzt es nicht mehr. Die Anlage ist defekt – und der Bezirksausschuss empört.
Daniel von Loeper Bei der Lukaskirche blitzt es nicht mehr. Die Anlage ist defekt – und der Bezirksausschuss empört.

Altstadt - In Sitzungen des Bezirksausschusses (BA) gibt es manchmal diese seltenen Momente, in denen Empörung und Fassungslosigkeit sämtliche Parteigrenzen niederreißen und sich alle Stadtteilpolitiker zu einem Thema einig sind. Besonders unerwartet war dieser Moment der Einigkeit bei der jüngsten Sitzung des BA Altstadt-Lehel – jetzt, wo der Kommunalwahlkampf 2020 ansteht und die Parteigräben eigentlich noch etwas tiefer sind als sonst.

Es ging um die Blitzampel an der Lukaskirche. Sie ist seit Monaten defekt und blitzt nicht mehr. Wie lange genau, das weiß niemand. Ein Anwohner hatte den BA Mitte März darauf hingewiesen.

Wer ist für die defekte Blitz-Ampel zuständig?

Der Vorsitzende des Unterausschusses (UA) Verkehr, Peter Pinck (SPD), nahm sich der Sache damals an. Einstimmig beschloss der BA, das Kreisverwaltungsreferat (KVR) aufzufordern, die Anlage unbedingt wieder in Stand zu setzen. Schließlich gibt es dort Schulen und Kindergärten. Und entlang des Isarrings sieht man nicht selten Autofahrer, die recht abenteuerlich mehrere Sekunden nach Rot über die Ampel rasen, weil sie nicht auf die nächste Grünphase warten wollen. Da kann eine Blitzampel heilsam sein.

Das KVR fühlte sich damals aber nicht zuständig und leitete die Aufforderung des BA offenbar an die Polizei weiter, da sie für die Instandhaltung von solchen Ampel-Anlagen zuständig sei. Die Polizei wiederum meldete sich dann im Juni beim BA. Doch mit dieser Antwort rechneten die Lokalpolitiker eher nicht.

Keine Ersatzteile für Blitz-Ampel ohne Blitz

Denn in dem Schreiben stand zum einen, dass die Ersatzteile für die Ampel fehlten und sie schon deshalb nicht repariert werden könne. Doch fast wichtiger: Die Polizei nannte in dem Schreiben einen Zeitraum von Januar 2018 bis Mai 2019, in dem kein Verkehrsunfall registriert wurde. Daher seien die Voraussetzungen für eine stationäre Ampel-Blitzanlage nicht vorhanden. So seien nun mal die Vorschriften des Bayerischen Innenministeriums.

UA-Chef Pinck ist fassungslos. Die Blitzampel schütze schließlich Anwohner, Kirchenbesucher, Schüler und Hortkinder: "Es wird immer nur dann etwas gemacht, wenn etwas Schlimmes passiert. Das kann doch nicht wahr sein." Schließlich habe die Blitzampel auch eine sehr abschreckende Wirkung bei allen Autofahrern, die sie kennen und daher besonders genau darauf achten, ob die Ampel auf Rot schaltet oder nicht.

Über Instandsetzung muss abgestimmt werden

Denn der Strafenkatalog hält ziemlich empfindliche Sanktionen bereit: Bis zu 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrsregister von Flensburg sind fällig, falls die Ampel schon länger als eine Sekunde rot leuchtete und der Fahrer durch sein Fehlverhalten andere gefährdet hat. Verursacht man einen Unfall, steigt der Strafbetrag auf 360 Euro.

Der BA behält das Thema jedenfalls im Blick und wird in der Juli-Sitzung (16. Juli) eine neue Beschlussvorlage bereit halten. Die Lokalpolitiker werden darüber abstimmen, ob der BA das KVR erneut dazu auffordert, die Ampel wieder in Betrieb zu nehmen – entweder durch die Reparatur der bestehenden oder durch eine komplett neue Anlage. Die Zustimmung der BA-Mitglieder für diese Vorlage dürfte einstimmig ausfallen. Doch wann die Blitz-Ampel wieder funktionieren wird, ist derzeit unklar.

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