Stadt plant Änderungen: Per Mausklick zur Sozialwohnung
München - Wer einen Berechtigungsantrag auf eine Sozialwohnung stellen möchte, kann dies künftig online tun – statt ein Papierformular auszufüllen. Das hat Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) am Dienstag bei einer Pressekonferenz angekündigt.
Auf www.sowon-muenchen.de soll das spätestens ab August möglich sein. "Ein großer Vorteil ist, dass Menschen jederzeit und von überall aus den Antrag stellen können", sagt Schiwy. Und auch fernab vom Gang zum Amt soll der digitale Antrag Zeit sparen. Und zwar bei der Bearbeitung. Denn das digitale Formular können Antragsteller erst dann abschicken, wenn alle nötigen Anhänge in dem Antrag enthalten sind.
Antrag auf Sozialwohnung per Mausklick
Schiwy: "Aktuell müssen viele Anträge zurückgeschickt und wieder überarbeitet werden, weil sie nicht vollständig sind." Um die nötigen Dokumente künftig online anzuhängen, reicht ein Foto mit dem Smartphone, erklärt die Sozialreferentin. Antragsteller können so den gesamten Antrag nicht nur am Computer, sondern auch komplett auf dem Handy ausfüllen. Sie nennt noch einen weiteren Vorteil: Wenn sich während der Online-Bewerbung herausstellt, dass ein Antragsteller kein Recht auf eine Sozialwohnung hat, wird ihm das mitgeteilt, noch bevor er den Antrag verschickt hat.
Auch, wenn der Bewerber in eine niedrige Dringlichkeitsstufe fällt, bekommt er das während des Bewerbungsprozesses mitgeteilt. Denn eine Sozialwohnung zu bekommen, ist nach wie vor selbst für berechtigte Münchner schwer: 30.000 Haushalte stellen jährlich den Antrag auf Berechtigung für eine Sozialwohnung. 13.000 sind tatsächlich berechtigt – und nur 3.000 bis 4.000 Haushalte bekommen tatsächlich pro Jahr auch eine Wohnung.
Punktessystem für Sozialwohnungen soll überarbeitet werden
Wie schnell ein Bewerber zum Zuge kommt, ist maßgeblich abhängig davon, als wie dringend die Notlage eingeschätzt wird. Und auch hier will das Sozialreferat eine Reform: In einem Antrag, der kommende Woche im Stadtrat behandelt werden soll, schlägt Schiwy ein neues Punktesystem für die Feststellung der Dringlichkeitsstufe vor. Die größte Änderung, die sie anstrebt: Die 140 Einzelfallbestände, also die Lebenssituationen, nach denen sich die Dringlichkeit richten, sollen auf 54 Bestände komprimiert werden.
Insgesamt sollen im Antrag künftig bis zu 150 Punkte je nach Dringlichkeit vergeben werden. Jeder Haushalt kann sich nach wie vor auf bis zu drei Sozialwohnungen gleichzeitig bewerben – die fünf Bewerber mit der höchsten Dringlichkeit werden automatisch dem Vermieter weitergeleitet. Wer einzieht, obliegt ihm.
Wie lange ein Bewerber in München wohnt, hat übrigens keinen Einfluss mehr auf die Dringlichkeit. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Wer erst einen Tag in München wohnt, hat den gleichhohen Anspruch auf eine Sozialwohnung wie ein alteingesessener Münchner. Schiwy: "Eine Entscheidung, die ich sehr kritisch sehe."
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