Stadt München: Keine Zunahme illegaler Baumfällungen
München - Umgesägte Eschen, gefällte Eichen, abgesägte Birken. Und das alles ohne Genehmigung. Illegale Rodungen kommen in München auch im Jahr 2019 immer wieder vor. So sorgte etwa im Februar eine illegale Blitzfällung in Obermenzing für Aufsehen. Eine Firma war mit schwerem Gerät angerückt und hatte kurzen Prozess mit einer geschützten Linde, vier Kiefern und zwei Birken gemacht. Die Folge: Eichhörnchen und seltene Fledermäuse verloren ihr Zuhause, vielleicht auch ihr Leben.
Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit in der Stadt. Die Stadtratsfraktion der CSU wollte es jetzt genau wissen. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) fragte Stadtrat Frieder Vogelsang, wie viele solcher Aktionen in den Jahren 2017 und 2018 bekannt geworden sind, wie hoch verhängte Bußgelder ausfielen und welche abschreckende Wirkung die Strafen haben.
Keine Zunahme illegaler Fällaktionen beobachtbar
Aus der Antwort von Stadtbaurätin Elisabeth Merk geht hervor, dass im Jahr 2017 41 Fälle unerlaubter Baumfällungen gemeldet worden sind. Im darauffolgenden Jahr waren es 46 Fälle. Allerdings: "in nicht wenigen Fällen davon" sei kein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung festgestellt worden. Eine Zunahme illegaler Fällaktionen will die Stadt nicht beobachtet haben.
Mit Blick auf die Anzahl geahndeter Fälle heißt es von der Stadt, dass im Jahr 2017 48 Bußgeldbescheide wegen eines Verstoßes gegen die Baumschutzverordnung erlassen wurden. Im Folgejahr waren es dann 22 solcher Bescheide. Diese müssen sich allerdings nicht auf Fällaktionen im jeweiligen Jahr beziehen. Die Fällungen können auch in vorangegangen Jahren erfolgt sein. Was die Höhe der Strafen angeht, so lagen diese laut Antwort der Stadt München für 2018 zwischen 150 Euro und 4.000 Euro, 2018 nur zwischen 200 Euro und 500 Euro.
Strafen fallen vergleichsweise gering aus
Weitaus höher fielen unterdessen die Bußen für Verstöße gegen die Bayerische Bauordnung aus. Die liegt dann vor, wenn gegen Auflagen aus der Baugenehmigung verstoßen wird, etwa bei der Rodung von erhaltenswerten Bäumen. Die Strafen hierfür lagen im Jahr 2017 zwischen 200 Euro und 7.000 Euro, 2018 zwischen 250 Euro und 4.000 Euro.
Im Vergleich zu den Summen, die für Bauvorhaben in der Stadt München mitunter fällig werden, sind diese Strafen wahrlich keine großen Brocken. Im Fall der Baumrodung in Obermenzing etwa beträgt allein der Wert des Grundstücks an die sechs Millionen Euro.
Illegale Fällungen sollen konsequent geahndet werden
Dennoch hält die Stadt München, beziehungsweise die in diesem Fall zuständige Behörde, die Bußgelder offenbar für abschreckend genug. In der Antwort auf die Anfrage Vogelsangs heißt es sinngemäß, dort bestehe nicht der Eindruck, dass sich Bauherren wirtschaftliche Vorteile verschaffen, indem sie gezielt unerlaubt Bäume fällen.
Zusätzlich verspricht man sich dort weitere Abschreckung mit einer konsequenten Ahndung von Verstößen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München will nun den Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Polizei suchen, damit künftig illegale Rodungen verhindert oder zumindest Beweise für solche Verstöße besser sichergestellt werden.
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