Staatsregierung offenbar gegen baldigen Startbahnausbau

Die Staatsregierung will laut „SZ“ erst die Gerichtsentscheidungen zum Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen abwarten. Dann könnte es erst nächstes Jahr losgehen.
dapd |
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AufgeMUCkt: Demo gegen die dritte Startbahn des Münchner Flughafens auf dem Marienplatz.
Gregor Feindt AufgeMUCkt: Demo gegen die dritte Startbahn des Münchner Flughafens auf dem Marienplatz.

Rollen die Bagger in diesem Jahr oder nicht? Die Staatsregierung will laut „SZ“ erst die Gerichtsentscheidungen zum Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen abwarten. Dann könnte es erst nächstes oder übernächstes Jahr losgehen.

München - Die Staatsregierung will mit dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen nach Zeitungsinformationen erst beginnen, wenn Gerichte über die Klagen der Gegner entschieden haben. Verkehrsminister Martin Zeil (FDP) sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag), dass sich die Spitzen von CSU und FDP darauf verständigt hätten, die Bagger vorerst nicht rollen zu lassen. Die Bauarbeiten könnten dann frühestens 2013 oder 2014 beginnen.

Rein rechtlich könnte der Flughafen sofort mit den Arbeiten zu dem umstrittenen, rund 1,2 Milliarden teuren Projektes loslegen. Zuletzt hatte jedoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeregt, mit dem Beginn der Arbeiten zu warten, bis über die Klagen der etwa 20 Gegner entschieden ist.

Der Freistaat, der die Mehrheit an der Betreibergesellschaft besitzt, sieht das laut der Zeitung genauso. „Wir werden vorschlagen, das Angebot des Gerichts anzunehmen“, habe es aus CSU und FDP geheißen. Zeil sagte, er werde den Vorschlag des VGH unterstützen: „Ich verspreche mir dadurch auch schneller juristische Klarheit im Hinblick auf den Baubeginn.“ Ein Beschluss dazu könnte bereits am Montag bei der nächsten Kabinettssitzung fallen.

Im vergangenen Sommer hatte die Bezirksregierung dem Flughafen die Baugenehmigung erteilt. Verbunden damit war eine Erlaubnis für die Betreibergesellschaft, sofort mit dem Bau zu beginnen. Der Flughafen hatte aber erklärt, erst eine Entscheidung des VGH über diesen Sofortvollzug abwarten zu wollen – voraussichtlich im dritten Quartal 2012 – und gehofft, dann mit dem Bau beginnen zu können.

Im Dezember regte der VGH aber an, wegen der „tatsächlichen und rechtlichen Komplexität“ des Falls das zweistufige Verfahren – die Entscheidung über den Sofortvollzug und in der Hauptsache – in einer Stufe zu bündeln. Dazu wollten die Richter wissen, ob der Flughafen bereit sei, vom Recht zum Sofortvollzug „keinen Gebrauch zu machen“.

Bis 3. Februar muss sich der Airport entscheiden. Außer dem Bund Naturschutz in Bayern und 15 Privatleuten klagen auch die Stadt und der Landkreis Freising sowie die Gemeinden Oberding, Eitting, Berglern und Fahrenzhausen gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Nach Auffassung der Regierung von Oberbayern gewährleistet der Ausbau langfristig die Funktion des zweitgrößten deutschen Flughafens als Drehkreuz. Mit der neuen 4000 Meter langen Piste sollen auf dem Airport künftig 120 statt bisher 90 Starts und Landungen stündlich möglich sein. Mit der Fertigstellung wird nicht vor 2015 gerechnet.

 

 

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