Staatsexamen gefälscht: Hochstapler kassiert als Top-Anwalt ab

Seinen Job bei einem Notar nutzte ein 35-Jähriger, um sich selbst zum Top-Juristen zu machen. Anschließend kassierte er bei großen Kanzleien mächtig ab – und flog wegen eines dummen Fehlers auf.
Lukas Schauer |
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Der 35-Jährige verkaufte sich selbst als Star-Anwalt – erst nach Jahren flog der Betrug auf. (Symbolbild)
Der 35-Jährige verkaufte sich selbst als Star-Anwalt – erst nach Jahren flog der Betrug auf. (Symbolbild) © imago/Cavan Images

München - Ein vermeintlicher Top-Jurist ist vom Münchner Amtsgericht wegen versuchten Betrugs in sechs und Urkundenfälschung in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, zudem muss der Mann 325.642 Euro zurückzahlen. Geld, das er in fünf Jahren als praktizierender Anwalt verdient hatte.

Die Geschichte des 35-Jährigen klingt wie ausgedacht – und wirft zudem nicht unbedingt ein gutes Licht auf die Juristerei. Doch der Reihe nach.

Mit gefälschten Staatsexamen zum Top-Anwalt

Im Jahr 2015 hatte der Mann im Münchner Notariat seines früheren Ausbilders Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse gefälscht. In diesen bescheinigte er sich selber für das Erste Examen aus dem Jahr 2012 12,48 Punkte und für das Zweite mit Datum vom 25.05.2015 11,64 Punkte. Solche herausragenden Noten werden in Bayern, wenn überhaupt, nur von einem kleinen einstelligen Prozentanteil der Kandidaten erreicht. Der damals 30-Jährige machte sich schlicht zu einem Top-Juristen! Tatsächlich hatte er das Jurastudium aber nach sechs Semestern ohne Abschluss abgebrochen.

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Sechsstellige Jahresgehälter – und das ohne Abschluss

Die Fälschungen legte er der Rechtsanwaltskammer vor und erlangte anschließend eine Rechtsanwaltszulassung. Damit bewarb er sich dann bei großen Kanzleien und kassierte ordentliche Jahresgehälter. So bekam er bei einer angesehenen Großkanzlei eine Anstellung im Immobilienwirtschaftsrecht und erzielte in der Zeit von April 2016 bis März 2018 ein Bruttogehalt von mindestens 193.042 Euro. Nachdem man dort seine Leistung aber durchaus auch kritisch bewertet hatte, kündigte er und suchte sich eine neue Anstellung.

Zwei Angebote mit 75.000 und 100.000 Euro Anfangsgehalt schlug er aus, um schließlich als Syndikus bei einem großen Versicherungsunternehmen im Bereich Unternehmensrecht anzufangen, wo er von April 2018 bis September 2019 ein Gehalt von  132.600 Euro erhielt. Dort fielen seine fehlenden Jura-Kenntnisse nicht weiter auf, man war zufrieden mit ihm – dennoch kündigte der heute 35-Jährige, weil er mit den ihm angebotenen Entwicklungschancen nicht einverstanden war. "Ich würde mich als arroganten, hochnäsigen Mitarbeiter beschreiben", sagte er dazu vor Gericht aus.

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Ein entscheidender Fehler

Zum 1. Januar 2020 fing der Freisinger schließlich bei einer Kanzlei an, Jahresgehalt brutto: 120.000 Euro. Das sollte allerdings die letzte Station des vermeintlichen Star-Juristen werden. Denn ihm war bei seinen Fälschungen ein Fehler unterlaufen: Das Ausstellungsdatum seines Zweiten Staatsexamens war der Pfingstmontag – ein Feiertag. Das hatte die Kanzlei bemerkt und sich nach der Richtigkeit erkundigt. Der Betrug war aufgeflogen.

Vor Gericht gab der 35-Jährige die Fälschungen zu – und gab an, von dem Erfolg selbst überrascht worden zu sein. "Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die Unfassbarkeit, dass ich trotz meiner fehlenden juristischen Ausbildung so gut vorankam. Mit Kollegen habe ich mich gut verstanden. Bei Vorgesetzten bin ich immer in eine Abwehrhaltung gegangen, habe immer auf mein Recht bestanden, da ich auch immer so gute Noten gelogen habe".  Er wolle dafür "sein Leben lang Buße tun".

Das Amtsgericht München verurteilte den Hochstapler - einen vermeintlichen Top-Juristen.
Das Amtsgericht München verurteilte den Hochstapler - einen vermeintlichen Top-Juristen. © dpa

Sein Geständnis, eine psychische Erkrankung und die Kooperation mit den Strafverfolgern wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten. Da er aber durch seinen Betrug nicht nur zu viel Geld kam, sondern vor allem auch einen Folgeschaden von fast einer halben Million Euro verursachte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Gegen das Urteil (AZ 823 Ls 231 Js 185686/19) hat der 35-Jährige, der mittlerweile eine Ausbildung im Handwerk absolviert, Berufung eingelegt.

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12 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • köterhalsband am 04.12.2020 20:29 Uhr / Bewertung:

    Solche Fälle von erlogenen Abschlüssen kennt man sonst eher aus der Politik (Stichwort Lügenbaron).

  • Weigand am 04.12.2020 20:29 Uhr / Bewertung:

    Herrliche Köpenikiade! Auch der Schluss passt perfekt.Reif für einen Fernsehfilm grinsen

  • DaMamaIhrBua am 04.12.2020 17:28 Uhr / Bewertung:

    Recht viel mehr Schmarrn als ein „echter“ Anwalt wird er nicht erzählt haben. Was kein Wunder ist, die meisten Anwälte haben einen Dreier und einen Vierer im Endzeugnis.

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