Sparda-Bank München führt Negativzinsen ein

Ab dem ersten Januar 2022 werden Kunden, die einen gewissen Freibetrag überschreiten, Strafzinsen dafür zahlen müssen.
Lukas Schauer |
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Ab dem 1.1.2022 gelten die Strafzinsen  - für alle, die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben. (Symbolbild)
Ab dem 1.1.2022 gelten die Strafzinsen - für alle, die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben. (Symbolbild) © imago/ Rolf Poss

München - "Sozial, ökologisch und mit fairen Konditionen für Ihre Kunden." So wirbt die Sparda-Bank München für sich, das Geldhaus "ist Deutschlands erste Gemeinwohl-Bank", heißt es auf der Homepage der Bank.

Doch für manchen Kunden wird es ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr ganz so sozial: Denn die Bank führt zum Jahreswechsel Negativzinsen ein. Das bestätigte eine Sprecherin der AZ auf Anfrage.

Sparda-Bank München führt Strafzinsen ein

Betragen wird der Strafzins 0,5 Prozent - wie bei vielen anderen Banken auch. Betroffen von den Negativzinsen werden Kunden sein, die mehr als 100.000 Euro bei der Sparda-Bank liegen haben. "Mit der Freibetragsregelung sorgen wir dafür, dass die große Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden nicht von der Neuregelung betroffen ist", sagt eine Sprecherin der AZ.

Grund für die Einführung der Strafzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Notenbank will Geldinstitute animieren, ihre überschüssige Liquidität als Kredite an die Realwirtschaft weiterzureichen, um so die Wirtschaft zu stärken. Für Einlagen bei der EZB müssen Geldinstitute daher 0,5 Prozent zahlen. Diesen Negativzins geben die Geldinstitute an ihre Kundinnen und Kunden weiter.  Weil sich das auch in absehbarer Zukunft nicht ändern werde, "sehen wir uns gezwungen, ab dem 1. Januar 2022 für alle Kundinnen und Kunden ein Verwahrentgelt" einzuführen, so die Sprecherin weiter.

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Deswegen gibt es Negativzinsen

Die Sparda-Bank München ist damit freilich nicht alleine. Nach der jüngsten Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 Banken und Sparkassen das sogenannte Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto. Das sind 171 mehr als Ende 2020.

Ob die Einführung solcher Verwahrentgelte rechtens ist, ist juristisch umstritten. Generell gilt: Eine Bank darf Negativzinsen beziehungsweise Verwahrentgelte bei Bestandskunden nicht einseitig einführen. "Zunächst muss das Geldinstitut informieren, dann das Einverständnis des Kunden einholen", betont Duygu Damar vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Darüber treffen beide Seiten eine sogenannte Individualvereinbarung. 

In der Praxis funktioniert das aber nicht in jedem Fall so offensiv. Manche Geldinstitute schicken Kunden Schreiben, in denen sie auf Preisänderungen hinweisen. Widersprechen die Kunden nicht, werden die Änderungen wirksam. Doch dieser Gebührenänderungspraxis der Geldinstitute hat der Bundesgerichtshof gerade erst einen Riegel vorgeschoben. Geldinstitute dürfen laut BGH Gebühren nur mit aktiver Zustimmung der Kundinnen und Kunden erhöhen (Az.: XI ZR 26/20). 

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11 Kommentare
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  • MadridistaMUC am 07.08.2021 13:09 Uhr / Bewertung:

    Wer 100000 Euro auf nem Sparbuch oder Girokonto liegen hat, macht eh was falsch.
    Dann geht das halt aufn Depot, einen sicheren Rentenfonds, oder kauft jetzt Silbermünzen. Es geht aufwärts.
    Ausserdem sind diese Negativzinsen illegal, da gibt's glaube ich schon ein Urteil.
    Sparda Bank München nennt es ausserdem "Verwahrgeld". Wie freundlich, da verwahrt man Geld jetzt bei ner Bank und zahlt dafür. Dann lege ich es doch besser unters Kopfkissen oder verstecke es in einem Stofftier meines Hundes.
    Hauptsache sie kommt nicht auf die Idee das Spielzeug zu zerfetzen.. 🤣

    Aber ich hab das Problem nicht. Geld gebe ich aus. Dafür isses da.

  • Witwe Bolte am 06.08.2021 21:13 Uhr / Bewertung:

    Die Aktiengesellschafts-Hyänen wollen halt, dass man sein Erspartes auf ihre Depots überweist.😡

  • FanM am 06.08.2021 18:30 Uhr / Bewertung:

    Die Leute "pulvern" hier - schaut mal, wie diese Banken und Sparkassen an Privilegierte Krediter zu welchen Zinsen vergeben - und wie der normale Kunde über eine "App" Bankgeschäfte tätigen soll. Und Bravo? Den Schaden aus dem verlorenen oder gestohlenen handy selbst tragen muß. Eine einzige Sauerei.

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