Songtext-Streit um ChatGPT – Münchner Gericht kündigt Entscheidung an

Das Landgericht München hat im Verfahren um neun Liedtexte von "Atemlos" über "Männer" bis "Über den Wolken" eine Entscheidung angekündigt. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein.
von  AZ/dpa
Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes "Atemlos" ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild)
Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes "Atemlos" ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich. 

Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun?  

Konkret geht es in dem Verfahren um Rechtsstreit um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Liedern – unter anderem "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey oder "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.

Dahinter steht allerdings die Frage: Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun – und wer zahlt dafür? 

Verwertungsgesellschaft Gema sieht Urheberrechte verletzt 

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und laut Gema auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch auch wieder ausgegeben worden.

Herbert Grönemeyer ist in der Klage der Gema mit den Texten für seine Lieder "Bochum" und "Männer vertreten. (Archivbild)
Herbert Grönemeyer ist in der Klage der Gema mit den Texten für seine Lieder "Bochum" und "Männer vertreten. (Archivbild) © Annette Riedl/dpa

Die Verwertungsgesellschaft, die die Urheber gegenüber Nutzern vertritt, sieht dadurch Urheberrechte verletzt, OpenAI bestreitet dies.

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