Songtext-Streit um ChatGPT – Münchner Gericht kündigt Entscheidung an

Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich.
Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun?
Konkret geht es in dem Verfahren um Rechtsstreit um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Liedern – unter anderem "Atemlos", "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey oder "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.
Dahinter steht allerdings die Frage: Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun – und wer zahlt dafür?
Verwertungsgesellschaft Gema sieht Urheberrechte verletzt
Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und laut Gema auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch auch wieder ausgegeben worden.

Die Verwertungsgesellschaft, die die Urheber gegenüber Nutzern vertritt, sieht dadurch Urheberrechte verletzt, OpenAI bestreitet dies.