So schnell werden Sie in München zum Schwarzfahrer

Wer die Besonderheiten in der Münchner S-oder U-Bahn nicht ganz genau kennt, hat bei der Fahrscheinkontrolle schnell verloren. Eine Übersicht über die fiesesten Fallen.
Anne Hund |
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Trotz Ticket zum Schwarzfahrer werden - das kann passieren. (Symbolbild)
Amelie Geiger/dpa Trotz Ticket zum Schwarzfahrer werden - das kann passieren. (Symbolbild)

München - "Meine Monatskarte liegt daheim"... "ich war doch bloß ein bisserl später dran"... "ich wusste nicht, dass ich dafür einen extra Ring brauche." Mit solchen Sätzen (und Ausreden) sind Kontrolleure in der S-Bahn, U-Bahn, Tram oder im Bus gewiss häufig konfrontiert. Denn es gibt es immer wieder Schwarzfahrer, die absichtlich kein Ticket lösen.

Doch manchmal wissen Fahrgäste auch nicht genau Bescheid, sind mit den Regeln überfordert - oder haben tatsächlich ihre Monatskarte daheim vergessen. Wenn trotz redlicher Absichten dann 60 Euro Strafe - so wie beim Schwarzfahren üblich - fällig werden, ist das natürlich bitter.

Immer wieder gibt es solche Fälle. So mancher Schwarzfahrer fühlt sich dabei ungerecht behandelt. Und nicht wenige Streitigkeiten landen sogar vor Gericht

Umso besser, wenn man als Fahrgast im Münchner Nahverkehr gewappnet ist und die Regeln kennt. Die AZ erklärt, welche Fallen beim Ticketkauf lauern - und wie man Missverständnisse von vornherein vermeiden kann.

Das Problem mit der Kurzstrecke

Vielleicht hat sich der ein oder andere (auch) schon mal mit den Haltestellen vertan. Fakt ist: Als Kurzstrecke (für 1,50 Euro) gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg - wenn davon (und in diese Falle tappen manche) - höchstens zwei mit S- oder U-Bahn oder mit einem ExpressBus (z.B. X30) zurückgelegt werden. Auch Fahrtunterbrechungen sind - im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde - erlaubt. Wichtig ist nur: Spätestens an der vierten beziehungsweise zweiten Haltestelle ist Schluss. Ansonsten sind 60 Euro Strafe fällig.

Die Falle mit der Bahnsteigkarte

Wer Freunde oder Angehörige von der U- oder S-Bahn abholen möchte, braucht in München (immer noch!) ein sogenanntes Bahnsteigticket - und das kostet aktuell 40 Cent - selbst, wenn man nur den Bahnsteig betritt. Von vielen Seiten gibt es Kritik. Und auch OB Dieter Reiter ist dafür, dass man die Bahnsteigkarte abschafft. Das Thema wurde im Verbund bereits beraten. 

Das Problem mit den Ringen

Was, wenn man zum Beispiel eine Zeitkarte für zwei Ringe gelöst hat, aber in den Bereich des dritten Rings gerät? Kann man dann noch nachlösen? Eine MVV-Sprecherin erklärt: "Für die Inhaber von Zeitkarten und IsarCard Abos gibt es ein besonderes Anschlussticket über Automaten oder als Handy-Ticket für einzelne Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Zeitkarte."

Ein solches Anschlussticket für die Zeitkarten ermöglicht einen Ticketkauf für eine einzelne Fahrt "unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Zeitkartenringe". Darüber hinaus könne eine Zeitkarte mit Einzelkarten, Streifenkarten oder Tageskarten kombiniert werden. "Diese Tickets können bereits bei Fahrtantritt - und müssen spätestens an der letzten Station des Geltungsbereichs der IsarCard - entwertet werden."

Achtung beim Anschlussticket-Kauf auf dem Smartphone: Hier kann man die einzelnen Ringe auswählen. Wer in den dritten Ring fahren will, sollte aber nicht den Geltungsbereich "3 Ringe" auswählen. So kauft man sich nämlich gleich drei Ringe zusätzlich zu der eigenen Karte. Das ist zwar nicht unbedingt falsch, aber zu viel und auch teurer. 

Wer seine Wochen- oder die Monatskarte (die Isarcard) nicht dabei hat und kontrolliert wird

Wer seine Karte nicht dabei hat bei der Kontrolle hat leider Pech gehabt, wenn es sich um ein übertragbares Abo handelt. Das wird behandelt wie Schwarzfahren, sprich die 60 Euro sind fällig. Auch bei den neuen Tickets im Scheckkarten-Format ändert sich daran nichts. Eine MVV-Sprecherin bittet in solchen Fällen um Verständnis. Denn: Eine übertragbare Karte könnte ja zur selben Zeit von einer anderen Person genutzt werden. 

Günstiger davon kommt, wer ein persönliches (Jahres)-Abo hat, aber ohne Ticket kontrolliert wird

Die personalisierten Karten kann man bei der entsprechenden Beanstandungsstelle (bei der MVG sind das die Kundencenter am Marienplatz und am Hauptbahnhof) nach der Kontrolle nachreichen. Kostenpunkt: Durch die nachträgliche Vorlage "ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf 7 Euro", wie es bei der S-Bahn etwas umständlich heißt. Bei der MVG beträgt die Bearbeitungsgebühr unterdessen fünf Euro.

Isarcard: Obacht, wer zu früh oder zu spät dran ist

Zum Beispiel beim Ticket, das jeden Tag ab 9 Uhr in der Früh gilt. Wer früher dran ist, hat kein gültiges Ticket, wenn er kontrolliert wird. Das Problem: Bei den verschiedenen Isarcard-Angeboten verliert man schnell mal den Überblick. Zur Erklärung: Es gibt die IsarCard, die IsarCard9Uhr (für alle, die nicht zur Hauptverkehrszeit unterwegs sein müssen; gilt täglich ab 9 Uhr), die IsarCard60 (für Senioren ab 60 Jahren; Sperrzeit zwischen 6 und 9 Uhr) sowie eine IsarCardS (für Besitzer des München- bzw. LandkreisPasses).

So lange gelten die Wochen- und Monatskarten wirklich

Eine MVV- Wochenkarte gilt übrigens an sieben aufeinanderfolgenden Tagen - und über den letzten Geltungstag hinaus bis 12 Uhr des nächsten Tages. Beispiel: Kauft der Kunde am Mittwoch seine Wochenkarte, gilt diese bis Mittwoch 12 Uhr der folgenden Woche.

Ähnlich ist es bei der Monatskarte - sie gilt einen Monat lang und über den letzten Geltungstag hinaus bis 12 Uhr des nächsten Tages. Beispiel: Wird die Monatskarte am 11. eines Monats erworben, gilt sie also bis zum 11. des folgenden Monats 12 Uhr.

Wie sieht es im Zweifel aus mit der Kulanz?

Eine Bahn-Sprecherin erklärt das Prozedere: "Der Prüfer" - sprich der Kontrolleur - könne "nur nach den Fakten beurteilen". Wenn jemand mit einer Entscheidung nicht einverstanden sei, habe er jedoch die Möglichkeit, bei der Deutschen Bahn Einspruch einzulegen. Dort gibt es die DB-Fahrpreisnacherhebungsstelle zu, an die sich Fahrgäste beispielsweise zur Reklamation hinwenden können.

Ähnlich argumentiert MVG-Sprecher Matthias Korte, der um Verständnis bittet: "Der Kontrolleur stellt fest, ob der Fahrgast zum Zeitpunkt ein gültiges Ticket hat oder nicht." Im Nachhinein gebe es die Möglichkeit, sich bei der MVG zu beschweren

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