Sexvideos mit Otti Fischer: Haftstrafe für Erpresser

Neues Urteil im Prozess um Ottfried Fischers Sex-Video: Wegen versuchtet Erpressung hat das Landgericht München einen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Warum er dennoch freikam.
AFP |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ottfried Fischer tritt im Verfahren gegen einen Reporter als Nebenkläger auf.
dpa Ottfried Fischer tritt im Verfahren gegen einen Reporter als Nebenkläger auf.

Neues Urteil in der Prozess-Serie um Ottfried Fischers Sex-Video: Wegen der versuchten Erpressung des Kabarettisten mit dem Video hat das Landgericht München einen Mann am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

München - Der Verurteilte Ferdinando S. kam allerdings unmittelbar nach der Verurteilung aus der Untersuchungshaft: Das Gericht befand, dass die Strafe bereits durch die von S. abgesessene Auslieferungshaft verbüßt sei. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Zwei Prostituierte hatten Fischer 2009 beim Sex gefilmt. Mit der Drohung, das Video anderen zukommen zu lassen, versuchte der nun verurteilte Mann, von Fischer 150.000 Euro zu erpressen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil kam durch eine Verständigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu Stande.

Der Verurteilte hatte 2010 bereits zwei Monate in Italien in Auslieferungshaft gesessen. Diese Zeit wurde ihm nun eins zu eins angerechnet. Danach saß er von Ende 2010 bis Ende 2013 noch knapp drei Jahre in der Türkei in Auslieferungshaft. Wegen der besonders schwereren Haftbedingungen wurden ihm hier für ein Jahr Auslieferungshaft anderthalb Jahre Haftverkürzung in Deutschland angerechnet. Die in München verhängte Haftstrafe gilt damit als abgesessen.

Das Sex-Video führte bereits zu einer ganzen Reihe von Prozessen. Auch die Prostituierte und ihre Zuhälter wurden schon verurteilt. Langwierig gestaltet sich hingegen eine Auseinandersetzung des 60-Jährigen mit einem Journalisten der "Bild"-Zeitung. Fischer fühlte sich von dem Reporter durch den Hinweis, ihm liege das Video vor, zu einem Interview genötigt. Nachdem Fischer zunächst vor dem Amtsgericht München Recht bekommen hatte, danach aber das Landgericht München die Verurteilung aufhob, muss sich in letzter Instanz nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.