Sex-Prozess: Was die Frauen sagen

Sexuelle Nötigung: Am ersten Tag im Prozess gegen den ehemaligen Chef der Münchner Musikhochschule Siegfried M. reden seine angeblichen Opfer. Der Angeklagte schweigt  
Von John Schneider und Nina Job |
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Sexuelle Nötigung: Am ersten Tag im Prozess gegen den ehemaligen Chef der Münchner Musikhochschule Siegfried M. reden seine angeblichen Opfer. Der Angeklagte schweigt

München - Der Professor bearbeitet seine Brille, schaut verwundert, schüttelt während des Prozesses des Öfteren den Kopf. Nur selber reden, das will Siegfried M. (61) nicht. Er macht lieber von seinem guten Recht als Angeklagter Gebrauch – und verweigert die Aussage zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung.

Dafür reden andere. Über die angeblichen Sex-Attacken des ehemaligen Chefs der Münchner Musikhochschule auf zwei seiner Mitarbeiterinnen, über Gerüchte, Netzwerke und Eifersüchteleien an der Hochschule für Musik und Theater.

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Für ihren Mandanten M. geht es dabei um die Existenz. Das machen seine drei Anwälte Stephan Lucas, Alexander Stevens und Alexander Betz gleich zu Beginn des Prozesses am Amtsgericht klar. Und sie kritisieren die Anklageschrift als allzu „blumig“. Sie würde sich stellenweise wie der „Schulmädchenreport“ lesen. Das sei Stimmungsmache, so ihr Einwand.

Verhindern können sie die Anklageverlesung nicht. Immerhin werden zwei Stellen gestrichen, weil sie auch in den Augen von Richter Matthias Braumandl zu unsachlich geraten sind.

Angeklagter soll Kollegin Zungenkuss aufgedrängt haben

Dem derzeit beurlaubten Rektor des Salzburger Mozarteums wird unter anderem vorgeworfen, im Jahr 2009 einer Professorin bei einem Gesprächstermin einen Zungenkuss aufgedrängt zu haben. Die 57-Jährige sagte am Mittwoch aus, dass sie dennoch im Büro blieb, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen. Plötzlich sei er wieder auf sie los.

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Warum ist sie nach der Zungenkuss-Attacke nicht einfach gegangen? „Das frage ich mich immer wieder. Vielleicht war es so schwierig, weil er mein Chef war und man kaum einmal Gehör über diverse Anliegen bekam.“

Gerüchte führten zur Anzeige

Und warum die späte Anzeige im Jahre 2015? Auch dafür hat die 57-Jährige eine Erklärung. Sie habe immer wieder Gerüchte gehört, dass der Angeklagte auch andere Frauen bedrängen würde. Deshalb habe sie sich zur Anzeige entschlossen. „Weil ich wollte, dass so etwas niemandem anderen mehr passieren kann.“

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Sie habe dann ein eigenes Netzwerk aufgebaut. Eine 60-jährige Dozentin der Hochschule berichtete im Zeugenstand, dass sie von der Professorin im Jahre 2015 angerufen wurde: „Ich sollte auch eine Anzeige machen.“ Das tat sie. Auch weil M. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Haus war, sondern bereits die Stelle in Salzburg angetreten hatte. Laut Anklage hatte ihr M. im Sommer 2012 bei einer Probe für ein gemeinsames Musikprojekt mehrere Zungenküsse abgenötigt und ihr dann an die Brust gefasst. Sie habe sich nicht wehren können, weil sie ihre teure Konzertgitarre in Händen hielt: „Ein scheußliches, ein schreckliches Gefühl.“

"Ich habe Angst gehabt"

Es kam noch schlimmer. M. soll der lesbischen Frau in die Unterhose und an die Vagina gefasst haben.

Auch die Dozentin wird gefragt, warum sie nicht gleich Anzeige erstattet habe. Ihre Antwort: „Ich habe Angst gehabt.“ Und sie habe sich geschämt, dass sie sich damals nicht mehr gewehrt hatte. Dass sie seinerzeit bei einer Honorarprofessur übergangen wurde, habe sie zusätzlich enttäuscht.

Salzburger Hochschule lässt Unschuldsvermutung gelten

Siegfried M. ist seit Oktober 2014 Leiter des Salzburger Mozarteums. Auf eigenen Wunsch hat er sich bis zur Klärung der Vorwürfe beurlauben lassen. In einem Brief wandte er sich an seine Salzburger Mitarbeiter: „Aus meiner Perspektive wurden völlig unverfängliche Begegnungen mit zwei Kolleginnen vor sieben und drei Jahren völlig unerwartet im Mai 2015 in München angezeigt. Ich habe mir in diesem Zusammenhang nichts vorzuwerfen. Den Tatbestand einer sexuellen Nötigung streite ich kategorisch ab.“

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Die Salzburger Hochschule erklärte, dass sie den Prozess beobachten werde. Dass in der Causa M. aber immer noch die Unschuldsvermutung gilt. Der Prozess wird am 13. Mai fortgesetzt.


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