Nebenkläger werfen Bundesanwaltschaft Vertuschung vor
München - Mehrere Anwälte von NSU-Terroropfern haben der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, sie wolle die Rolle des früheren Geheimdienst-V-Mannes "Primus" vertuschen.
Bundesanwalt Herbert Diemer wies dies am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München "auf das Schärfste" zurück. Bei dem Streit ging es um einen Antrag der Nebenkläger, "Primus" als Zeuge zu laden. Die Bundesanwaltschaft lehnte das ab. "Primus" alias Ralf M. soll laut Medienberichten die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in seinen Unternehmen beschäftigt haben.
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Diemer begründete sein Nein zur Ladung des Mannes damit, dass dessen Aussagen für die Beurteilung der Schuld der Hauptangeklagten Zschäpe und ihrer vier mitangeklagten mutmaßlichen Unterstützer keine Rolle spielten. Das gelte auch für den Fall, dass Mundlos tatsächlich von ihm beschäftigt worden sei, weil damit noch kein "Zusammenhang mit den angeklagten Taten" bewiesen werde. Zu Zschäpes angeblicher Mitarbeit in einem Szeneladen des Zeugen in Zwickau sagte Diemer, darüber gebe es "außer Gerüchten keine belastbaren Hinweise".
Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann nannte Diemers Vortrag "empörend". Mit ihrem "Abblocken" wolle die Bundesanwaltschaft den Verfassungsschutz schützen. Wesentliche Fragen seien immer noch ungeklärt, etwa wie die Mordopfer des NSU ausgewählt worden seien. Jetzt gebe es eine "reelle Chance", den Antworten näher zu kommen. Sollte den "Beweisen nicht nachgegangen werden, wäre es das Ende des Aufklärungsversprechens", das der Staat den Opfern gemacht habe.
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Die drei mutmaßlichen Mitglieder NSU waren 1998 abgetaucht und lebten trotz jahrelanger Fahndung bis zu ihrem Auffliegen 2011 unentdeckt in Chemnitz und Zwickau. Während dieser Zeit sollen Mundlos und Uwe Böhnhardt zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Das Motiv fast aller Taten soll Rassenhass gewesen sein. Zschäpe, einzige Überlebende des NSU-Trios, ist als mutmaßliche Mittäterin angeklagt.