Sex-Mail an Schülerin (15): Prozess verschoben

Wegen einer Sex-Mail an eine Schülerin sollte sich ein Gymnasiallehrer heute vor Gericht verantworten. Der Prozess muss jedoch verschoben werden. Grund hat der Poststreik.
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Wegen einer Sex-Mail an eine Schülerin sollte sich ein Gymnasiallehrer heute vor Gericht verantworten. Der Prozess muss jedoch verschoben werden. Grund hat der Poststreik.

München - Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München hat den Prozess gegen einen Gymnasiallehrer aus Aichach wegen einer Sex-Mail an eine Schülerin am Freitag zum zweiten Mal verschieben müssen. Dieses Mal war der Poststreik war schuld: Der Anwalt des schwäbischen Pädagogen hat kurzfristig mitgeteilt, wegen des Ausstands der Zusteller sei die Ladung zur Verhandlung "nicht ordnungsgemäß" zugestellt worden.

Beim ersten Termin Ende Juni war eine plötzliche Erkrankung Grund für die Absage. Der Prozess ist im dritten Anlauf nun auf den 10. August angesetzt. Die Schulbehörde strebt in dem Verfahren die Entfernung des Lehrers aus dem Staatsdienst an.

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Der suspendierte Lehrer hat laut rechtskräftigem Urteil des Strafgerichts vor drei Jahren einer erst 15-jährigen Schülerin in einer E-Mail seine sexuellen Fantasien geschildert. Als Folge musste sich die Jugendliche psychotherapeutisch behandeln lassen. Das Landgericht Augsburg hat den Pädagogen 2014 in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Körperverletzung verurteilt.

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