Sex-Club "Pascha": Freispruch vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft sah widrige Arbeitsbedingungen für die Damen im Sex-Club "Pascha". Der Vorwurf „dirgierende Zuhälterei“: Doch das Gericht spricht die Sexclub-Macher frei.
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Freispruch für die Pascha-Betreiber (v.l.): Leonhard E., Hermann M. und Roger W. Dahinter Anwalt Bernhard Knies.
Torsten Huber Freispruch für die Pascha-Betreiber (v.l.): Leonhard E., Hermann M. und Roger W. Dahinter Anwalt Bernhard Knies.

MÜNCHEN - Die Staatsanwaltschaft sah widrige Arbeitsbedingungen für die Damen im Sex-Club "Pascha". Der Vorwurf „dirgierende Zuhälterei“: Doch das Gericht spricht die Sexclub-Macher frei.

Die schweren Vorwürfe gegen die Macher vom Sex-Club „Pascha“ sind vom Tisch. Betriebsleiter Leo E. (51) und seine Kollegen wurde vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der „dirigierender Zuhälterei“ freigesprochen.

„Bei uns arbeiten die Damen freiwillig, und sie haben Spaß. Würden wir sie zum Sex zwingen, säßen sie schlecht gelaunt an der Bar und der Gast wäre vergrault“, hatte Leo E. zu Prozessbeginn betont.

Die Staatsanwaltschaft sah das immer anders. Vertraglich zwinge Mann die Liebesdamen zu bestimmten Sex-Praktiken. Pflichtprogramm: Oralverkehr ohne Kondom für 140 Euro. Auch die Zeit und Preise sollen die „Pascha“-Betreiber angeblich den Prostituierte diktiert haben. „Alles Unsinn. Die Damen können Kunden ablehnen“, sagt Leo E.

Der Sex-Club liegt am Stahlgruberring, ist 24 Stunden geöffnet. „Für den eiligen Pascha“ kostet der Eintritt zehn Euro: Kein Drink an der Bar, es geht gleich aufs Zimmer. Für 20 Euro (8 bis 22 Uhr) gibt es auch noch Bier und Wein gratis.

Nach 22 Uhr sind 40 Euro fällig. Der Liebeslohn richtet sich nach der Aufenthaltsdauer auf den Zimmern, nach 22 Uhr fallen etwa 100 Euro beziehungsweise 120 Euro an. Die Flasche Schampus kostet rund 170 Euro. Die Damen kassieren direkt ab beim Freier, rechnen später mit den Betreibern ab.

„Preisvorschriften für sexuelle Handlungen gibt es im Pascha nicht und wer unzufrieden ist, kann gehen“, gibt Leo E. zu Protokoll.

Davon war auch letztendlich das Gericht überzeugt. Nach der Beweisaufnahme wurden die Vorwürfe entkräftet und das Urteil stand fest: Freispruch. th

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