Serientäter "Mehmet" plant Rückkehr nach München
München - Schon vor seinem 14. Geburtstag hatte "Mehmet" bereits mehr als 60 Straftaten auf dem Kerbholz, darunter Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle. In der Presse wurde er als "Crime-Kid", "Horror-Kid", "Klaukind" und "Schrecken von Neuperlach" bezeichnet. Bis dahin blieben die Taten für den gebürtigen Neuperlacher aber immer ohne größere Konsequenzen, da er noch nicht strafmündig war. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres änderte sich das allerdings und die Politik handelte rasch.
Als erster straffälliger Jugendlicher wurde "Mehmet" 1998 ohne seine Eltern in deren Heimatland abgeschoben. Denn obwohl "Mehmet" in Deutschland geboren und aufgewachsen war, besitzt er die türkische Staatsangehörigkeit. Als er im Oktober 1998 einen Schüler krankenhausreif schlug, hob die Stadt München seine Aufenthaltserlaubnis auf und schob ihn in die Türkei ab.
Eigene Eltern mit dem Tod bedroht
Nach langem Rechtsstreit wurde diese Abschiebung 2002 jedoch vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Da "Mehmets" Eltern seit über 30 Jahren in Deutschland lebten sei die Ausweisung des damals Minderjährigen nicht rechtens gewesen. Der inzwischen 18-Jährige kehrte nach München zurück und galt zunächst einige Jahre lang als resozialisiert.
2005 jedoch wurde er rückfällig: "Mehmet" bedrohte seine eigenen Eltern mit dem Tod, verprügelte sie und raubte sie aus. Der daraufhin verhängten Haftstrafe von 18 Monaten entging er durch eine Flucht in die Türkei.
Verjährung macht "Mehmet" Hoffnung auf Rückkehr
Jetzt, zehn Jahre später, hegt "Mehmet" allerdings wieder Hoffnung auf eine Rückkehr in die Landeshauptstadt: Nach § 78 Strafgesetzbuch ist die 2005 verhängte Haftstrafe mittlerweile verjährt und auch ein offener Haftbefehl wegen Drogenmissbrauchs aus demselben Jahr (Aktenzeichen 1111DS365JS47810/05) wurde nun vom Amtsgericht München wegen Verjährung aufgehoben, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der AZ bestätigte. Damit droht Mehmet bei der Einreise nach Deutschland aktuell keine Verhaftung mehr.
Dass "Mehmet" schnellstmöglich zurück nach Deutschland will, machte der Serientäter immer wieder in Interviews klar. 2013 beantragte er sogar eine Aussetzung des damals noch gültigen Haftbefehls, um zur Vorstellung seiner Autobiografie "Sie nannten mich Mehmet. Geschichte eines Ghettokindes" zur Frankfurter Buchmesse reisen zu können. Damals wurde dem Antrag nicht stattgegeben, nun dürfte "Mehmet" unbehelligt einreisen.
In der Türkei zu 11,5 Jahren Haft verurteilt
Allerdings fehlt ihm dazu derzeit noch ein entscheidendes Dokument: Sein Reisepass. Den hat die türkische Justiz 2013 einkassiert, als "Mehmet" wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von 11,5 Jahren verurteilt wurde. Er soll im Jahr 2012 einen Bekannten aus München, dem er 5.000 Euro schuldete, in der Türkei überfallen und ausgeraubt haben.
Gegen das erstinstanzliche Urteil hat "Mehmet" Berufung eingelegt und ist daher derzeit auf freiem Fuß – wenn auch ohne Reisepass. Bei der Berufungsverhandlung erwartet sein Anwalt einen Freispruch, hat aber auch schon angekündigt, notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen.
"'Mehmet' wollen wir hier nicht."
Doch selbst wenn "Mehmet" von den Vorwürfen schließlich freigesprochen werden sollte: Mehr als ein Urlaub in Deutschland dürfte wohl kaum drin sein. Für eine Aufenthaltsgenehmigung in München müsste zunächst das KVR zustimmen – das benötigt dafür unter anderem ein einwandfreies türkisches Führungszeugnis und einen negativen Drogentest.
Sollte "Mehmet" diese Hürde nehmen, könnte schließlich aber immer noch das Justizministerium einschreiten – und das war immerhin die Behörde, die seine Abschiebung 2002 forcierte.
Seitdem verteidigt die gesamte CSU-Regierung diesen Schritt vehement. So sagte der damalige Innenminister Günther Beckstein nach "Mehmets" erster Rückkehr und erneuter Verurteilung: "Das ist ein erneuter Beweis dafür, wie richtig es war, 'Mehmet' abzuschieben, und wie falsch es war, ihn per Gerichtsentscheid wieder zurückkehren zu lassen."
Sein Nachfolger Joachim Herrmann äußerte sich 2013 kurz und knapp zu dem Fall: "'Mehmet' wollen wir hier nicht."