Schön und rätselhaft: Das Urteil gegen Vera Brühne

Heute vor 50 Jahren: Vera Brühne wird wegen zweifachen Mordes verurteilt – ein Prozess, der die Münchner aufwühlt. Bis zu ihrem Lebensende beteuert die Frau ihre Unschuld
Karl Stankiewitz |
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Heute vor 50 Jahren: Vera Brühne wird wegen zweifachen Mordes verurteilt – ein Prozess, der die Münchner aufwühlt. Bis zu ihrem Lebensende beteuert die Frau ihre Unschuld

Der Justizpalast am Stachus glich einem siedenden Kessel. Auf sämtlichen Gängen und Fluren drängten sich Hunderte von Menschen. Es war Montag, 4. Juni 1962. Schon am Sonntagabend hatten sich die Neugierigsten mit Liegestühlen und Proviant vor die Türen postiert, um das Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht München II über die 52-jährige Hausfrau Vera Brühne und den 49-jährigen Montageschlosser Johann Ferbach hautnah zu erleben.

Um 10.10 Uhr verkündete es Landgerichtsdirektor Klaus Seibert, nachdem er sich jede Beifalls- oder Missfallenskundgebung verbeten hatte, mit hörbar erregter Stimme: Lebenslänglich Zuchthaus für beide Angeklagte wegen zweier in Mittäterschaft und Heimtücke begangenen Verbrechen des Mordes. Motiv: Habgier.

Der genaue Todeszeitpunkt der Opfer ist bis heute umstritten

Der Vorsitzende der neun Geschworenen begann die Begründung: „Diesem Urteil gehen fünf Verhandlungswochen mit den Aussagen von 113 Zeugen und zwölf Sachverständigen voraus...” In diesem Augenblick schlug Vera Brühne, deren Gesicht kreidebleich geworden war, mit dem Kopf auf die Brüstung der Anklagebank und rief mit erstickter Stimme: „Ich bin doch, bitte, unschuldig, ich kann nicht mehr.”
Seibert ließ einen Arzt kommen. Ein Aufschrei der Verachtung und Enttäuschung ging durch den Justizpalast, als Brühne, den Kopf durch ein Tuch verhüllt, zur ärztlichen Versorgung in die Arrestzelle geführt wurde. Hinter ihr schritt Ferbach, der zum ersten Male die Jacke gewechselt hatte, völlig gefasst, ja scheinbar unbeteiligt.

Mit dieser Szene hatte das Aufsehen erregendste Kriminaldrama, das je vor Münchner Gerichten gespielt wurde, seinen Höhepunkt erreicht.
Der Anfang war ein kurzer Polizeibericht, den der Autor am 14. Oktober 1961 seinen Zeitungen, die er als Korrespondent vertrat, in einer 13-Zeilen-Meldung weitergab: „Unter dem dringenden Verdacht, am Karsamstag in Pöcking am Starnberger See zwei Menschen kaltblütig ermordet zu haben, ist in München-Schwabing die 51-jährige Hausbesitzerin Vera Brühne verhaftet worden.”

Getötet wurden der reiche Arzt Dr. Otto Praun und seine als „Haushälterin” gemeldete Freundin Elfriede Kloo durch Kopfschüsse. Die Tat war allerdings schon am Gründonnerstag geschehen, der genaue Zeitpunkt sollte bis heute umstritten bleiben. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, erst fünf Tage später von der Sprechstundenhilfe alar-miert, stellten zunächst Selbstmord fest. Der Mordverdacht ergab sich erst Monate später, nach der von dem Sohn Prauns veranlassten Exhumierung und Obduktion der Leichen. Dabei wurde ein zweiter Einschuss am Genick festgestellt.

Der Tatverdacht konzentrierte sich bald auf Otto Prauns langjährige Gefährtin Vera Maria Brühne, die zunächst ihr eigenes Interesse bekundete, „dass endlich dieser Fall zum Abschluss kommt”. Ihr hat der Arzt ein Jahr vorher durch Testament seinen spanischen Grundbesitz im Wert von einer Million Mark vermacht.

Am 3. Oktober 1961 wurde die in der Münchner Schickeria gut bekannte, zweimal geschiedene blonde Bürgermeisterstochter aus Essen-Kray in Haft genommen. Elf Tage später folgte ihr der verwitwete Kölner Montageschlosser Johann Ferbach (46) hinter Gitter. Er hatte der Brühne 1944 bei einem Luftangriff das Leben gerettet und intime Beziehungen zur ihr unterhalten.
Am 25. April 1962 begann vor dem Münchner Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen die beiden Mordverdächtigen. Sie fand zuerst kaum mehr Beachtung als jeder andere Indizienprozess.

Aber schon nach wenigen Tagen gewann er ganz ungewöhnliche kriminalistische, menschliche und soziologische Züge. Da ging es zunächst um einen „blauen Brief” am Tatort, um ein manipuliertes Tagebuch, um Schrifttypen, stehen gebliebene Uhrzeiger, Leichenstarren, Schießversuche, Alibibemühungen - ein Krimi rollte ab im blau-kühlen Gerichtssaal und bei einem verschneiten Lokaltermin in der Todesvilla in Pöcking am See.

Dann gab es aber auch Einblicke in seelische und sexuelle Abgründe sowie in die sogenannte gute Gesellschaft. Zeugen gerieten ins Zwielicht. Auch den ermordeten Arzt umhüllte, schon weil die Herkunft seines Wohlstands nie überzeugend geklärt wurde, geheimnisvolles Dunkel.
Höhepunkt des Prozesses war die Vernehmung von zwei „Kronzeugen”: des notorischen Betrügers Siegfried Schramm, dem Ferbach in der gemeinsamen Zelle unter dem Weihnachtsbaum den Mord gestanden haben soll, und der attraktiven Brühne-Tochter Sylvia, die vor der Polizei auch schon ein „Geständnis” ihrer Mutter gebeichtet hatte, dieses jedoch unter atemloser Spannung vor Gericht widerrief und danach von einem Psychiater als „kalte Lügnerin” bloßgestellt wurde.

Der Fall wurde sogar weltpolitisch

Zweiundzwanzig Tage lang wurde verhandelt. Der Prozess war das Gesprächsthema der Deutschen. Das Urteil wurde verkündet vom Vorsitzenden Klaus Seibert, der später oft angegriffen wurde und schließlich resignierte.
Die mündliche Urteilsbegründung bezeichnete Seibert ausdrücklich als lückenhaft und als „Gerüst der Wahrheitsfindung”. Weit mehr Einzelheiten, die das Gerüst zu einem soliden Bau formen sollten, enthielt dann die schriftliche Begründung, die fast hundert Seiten umfasste. Sie schien hieb- und stichfest zu sein. Denn schon am 4. Dezember 1962 verwarf der Bundesgerichtshof das Revisionsbegehren der Verurteilten und bescheinigte dem Urteil: „Es ist frei von Widerspruch und anderen Denkfehlern.”

Der deutsche Super-Krimi war damit noch lange nicht zu Ende. Der Fall brodelte ständig weiter. In ganz Europa und bis nach Nordafrika fahndeten die sehr engagierten Verteidiger nach dem „wahren Mörder”, später arbeiteten noch andere Anwälte, Schriftsteller, Journalisten, Filmemacher an der Wahrheitsfindung oder Legendenbildung mit.

Der Fall wurde politisch, zeitweilig geradezu weltpolitisch. So meldete sich in München ein Waffenhändler mit der Behauptung, er habe im Auftrag von Dr. Praun Waffen an die algerischen Aufständischen geliefert. Es meldeten sich Ex-Geheimagenten, Ex-Verbrecher, Menschenrechtler, Wichtigtuer. Natürlich musste auch der Name Franz Josef Strauß, der zur fraglichen Zeit noch Bundesverteidigungsminister war, immer wieder für Spekulationen herhalten. Beispielsweise in einem DDR-Film. Eine Doku, die im Juli 1971 in der ARD gezeigt werden sollte, verschwand nach einer Einstweiligen Verfügung im Archiv.

Der spätere bayerische SPD-Vorsitzende Rudolf Schöfberger brachte den Fall erstmals in den Landtag. Eine „Aktionsgemeinschaft deutscher Rechtsanwälte” reichte bei Ministerpräsident Alfons Goppel ein Gnadengesuch ein, dem sich Vera Brühne nur widerstrebend anschloss. Sie beharrte auf einem neuen Verfahren.
Im Mai 1974 lehnte Goppel die Begnadigung ab, ohne Begründung. Auch im Petitionsausschuss des Parlaments kamen die Vertreter beider großer Parteien zur Ansicht, das Urteil von 1962 weise keinerlei rechtliche oder logische Mängel auf, es sei selbst bei Außerachtlassung einiger Indizien noch stichhaltig.

An einem grauen Aprilmorgen des Jahres 1979 öffneten sich für die nun 70-jährige Vera Brühne die Tore der JVA Aichach, nach der Begnadigung durch Franz Josef Strauß.  18 Jahre hatte die einst so mondäne Frau dort in sich gekehrt gelebt, gestrickt, gemalt und bündelweise Briefe von Verehrern bekommen. Einmal noch traf sie der Autor, als sie im Juli 1980 in einem Münchner Hotel 50 ihrer in der Haft entstandenen Ölbilder ausstellte. Befragt über die Chance, ihre immer beteuerte Unschuld doch noch beweisen zu können, winkte sie menschenscheu ab: „Die Bayern sind ein wenig schwierig.” Sie verbesserte sich sofort: „Die bayerische Justiz.”

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