Schmiergeld für Panzerhaubitzen: Ex-Manager vor Gericht

Beim Verkauf deutscher Panzerhaubitzen nach Griechenland 2001 soll Bestechungsgeld geflossen sein. Ein Ex-Manager des Panzerbauers KMW soll sich dabei eine Million Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Zum Prozessauftakt plauderte er aus dem Nähkästchen.
München - Was sich hinter dem Ausdruck „nützliche Aufwendungen“ verbirgt? Bestechungsgelder. Im Südosten Europas komme man ohne nicht aus. Das wisse die ganze Branche, erklärte der ehemalige Manager des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann (KMW) gestern vor Gericht.
Doch der Mann soll bei der Bestechung von griechischen Entscheidungsträgern auch in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Ohne Wissen seiner Chefs. Deswegen hat ihn die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, versuchten Betrugs und Geldwäsche vor Gericht gebracht.
Die Ankläger werfen ihm vor, sich 2001 beim Verkauf von 24 Panzerhaubitzen für 188 Millionen Euro an Griechenland an Schmiergeldzahlungen beteiligt und bei der Gelegenheit 1,15 Millionen Euro für sich selbst abgezweigt zu haben.
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Laut Anklage sollen 7,9 Millionen Euro Schmiergeld geflossen sein - auch der damalige griechische Verteidigungsminister soll Geld bekommen haben. Die Bestechung sei über einen griechischen Partner gelaufen und als Beraterhonorar verschleiert worden.
Tatsächlich habe KMW nie selber aktiv bestochen, erklärte der Ex-Manager. Das sei Aufgabe von „Vertretern“ gewesen. Er und die Führungsetage des Münchner Rüstungskonzerns haben gar keine Details wissen wollen: „Meine und unsere Haltung war: Lass mich damit in Frieden, das ist deine Angelegenheit.“ Bei Aufträgen über 100 Millionen Euro seien zwei bis drei Prozent Vermittlungs- und Beratungsprovision marktüblich gewesen.
Zum inzwischen verjährten Vorwurf der Bestechung und zur Anklage, gut eine Million Euro selbst eingesteckt zu haben, äußerte sich der ehemalige Vizepräsident für internationales Marketing zum Prozessauftakt nicht. Aber er gab zu, dass er sich mit lediglich gut 6000 Euro netto Monatsgehalt unterdurchschnittlich bezahlt fühlte – und dass ihn das frustriert habe.
KMW selber wird wegen der Absetzung der Beraterhonorare von der Anklage ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil zur Last gelegt. Das wäre als Ordnungswidrigkeit strafbar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen andere Verdächtige, darunter ehemalige Bundestagsabgeordnete, die sich gute Kontakte zur sozialistischen Partei in Griechenland zunutze gemacht haben sollen.
Die Kammer hat acht weitere Verhandlungstage bis 3. Dezember eingeplant.