Druck der CSU: Stellte Richterin Verfahren vorzeitig ein?

Eine Richterin muss sich am Montag einem Untersuchungsausschuss gegenüber äußern. Sie soll als Staatsanwältin Verfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrug vorzeitig eingestellt haben und damit Ermittlungsergebnisse übergangen haben.
dpa/lby |
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München - Im Untersuchungsausschuss Labor des Landtags steht einer früheren Augsburger Staatsanwältin heute eine peinliche Befragung bevor. Geladen ist die heutige Richterin Daniela Lichti-Rödl, die Anfang 2009 groß angelegte Ermittlungen wegen mutmaßlich massenhaften Abrechnungsbetrugs in der deutschen Ärzteschaft einstellte.

Damit übergingen die Augsburger Ermittler zweijährige intensive Vorarbeiten der Münchner Staatsanwaltschaft, die das Großverfahren erst wenige Wochen zuvor nach Augsburg abgegeben hatte.

 

Hat die CSU Einfluss auf die Staatsanwältin genommen?

 

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob politische Einflussnahme aus Richtung der CSU zur Verschonung der Ärzte führte. Diesen Vorwurf hatten bei ihren Zeugenaussagen mehrere Ermittler des Landeskriminalamts erhoben. Kein Zeuge konnte jedoch bislang dafür Beweise präsentieren.

 

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Im Vordergrund stehen zwei Fragen: Unklar ist, ob die damalige Staatsanwältin in den Fall überhaupt eingearbeitet war oder ob sie nach Gutdünken entschied. Lichti-Rödl hatte die Akten erst kurz zuvor auf ihren Schreibtisch bekommen. Und zweitens ist unklar, ob die Ermittlerin aus eigenem Antrieb handelte oder ob sie von höherer Stelle angewiesen wurde. Die Einstellung der Verfahren hatte dazu geführt, dass bundesweit tausende Ärzte verschont blieben, denen sonst Strafverfahren gedroht hätten.

 

Ermittler der Sonderkommission berichten von politischem Einfluss

 

In München lief zwar ein Pilotverfahren gegen einen betrügerischen Arzt, das ausdrücklich als Muster für das Vorgehen in den übrigen Fällen gedacht war. Die Augsburger Staatsanwaltschaft legte die weiteren Verfahren jedoch schon zu den Akten, bevor das Urteil in dem Münchner Prozess überhaupt gesprochen wurde. Ergebnis: der Münchner Arzt wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die übrigen Mediziner gingen dank der Einstellung in Augsburg straffrei aus.

Mehrere Ermittler der einstigen Sonderkommission Labor des Landeskriminalamts haben ausgesagt, dass es politischen Einfluss auf die Ermittlungen gegeben habe. Doch einen Beleg für diesen Verdacht konnte keiner der Kripobeamten vorlegen. Inzwischen rückt dafür die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft München in den Vordergrund, die laut den Zeugenaussagen ehemaliger Münchner Staatsanwälte mehrfach in das Verfahren eingegriffen hatte.

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