Schlecht gefälschter Impfpass sorgt am Münchner Flughafen für Verwirrung

Zweite Impfung am 03.26.2021? Am Münchner Flughafen sorgte eine Frau mit einem gefälschten Impfpass und komischen Aussagen für viel Verwirrung bei Mitarbeitern und der Polizei. Die 70-Jährige verstrickt sich in Widersprüche und wird vorübergehend festgenommen.
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Am Flughafen sorgte eine alte Frau mit einem gefälschten Impfpass für Verwirrung. (Symbolbild)
Am Flughafen sorgte eine alte Frau mit einem gefälschten Impfpass für Verwirrung. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

München - Ein Flug vom Erdinger Moos nach Charlotte (USA) hob am Dienstag ohne eine Münchner Ärztin ab, die angeblich in Österreich praktiziert. Der Grund: Sie konnte ihren Impfstatus nicht nachweisen – eine wichtige Vorbedingung für Reisen in die USA.

Verwirrung: Gegen Biontech allergisch, aber mit Biontech geimpft 

Am Check-in machte die Frau mehrere widersprüchliche Angaben, bis es der Flughafenmitarbeiterin am Schalter zu bunt wurde. Zunächst weigerte sich die Frau, ihren Impfpass zu zeigen. Als ihr die Mitarbeiterin sagte, dass sie ohne Nachweis auf keinen Fall fliegen darf, holte sie ihr gelbes Impfheftchen hervor.

Als die Mitarbeiterin das Heftchen aufschlug, kam ihr der Eintrag zur Covid-Impfung verdächtig vor. Die Impfdaten sahen seltsam aus. Sie rief die Bundespolizei. Die Beamten stellten ein paar Fragen. Welchen Impfstoff sie bekommen habe? Das wisse sie nicht mehr. "Auf keinen Fall war es Biontech", sagte die Frau. Sie sei gegen "das Zeug" allergisch. Doch im Impfbuch stand genau das: Zwei Mal geimpft mit Biontech, am 15. Januar 2021 und am 26. März 2021. Vermerkt war das Ganze ungewöhnlicherweise mit der Abfolge: 1.15.2021 für die Erst- und 3.26.2021 für die Zweitimpfung – in Düsseldorf.

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Die Beamten versuchten nun, die Arztpraxis zu kontaktieren, die angeblich die Impfung durchgeführt hatte. Und nun erhärtete sich der Verdacht der Beamten endgültig: Die Düsseldorfer Praxis war bereits seit vier Jahren geschlossen. Eine Erklärung hatte die 70-Jährige dafür nicht. Sie versuchte nun, die Situation zu retten, indem sie einen Antigentest-Nachweis herauskramte. Er war vom Vortag. Ärztlich bestätigt – von ihr selbst höchstpersönlich. Und weiter: Auf dem Schreiben stand auch, dass sie auf keinen Fall geimpft werden dürfe, wegen "gesundheitlicher Störungen".

Gefälschter Impfpass und sinnfreie Aussagen 

Die Beamten fragten die Frau nun, warum sie dann erst behauptet hatte, vollständig geimpft zu sein. Statt zu antworten, zog sie nun ihr letztes Ass aus der Tasche: einen Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion mit der "Bildung neutralisierender Antikörper" gegen das Corona-Virus, vom Oktober 2021.

Alles in allem machte sich die Frau mehrfach verdächtig. Fliegen durfte sie natürlich nicht. Die Bundespolizisten nahmen die 70-Jährige mit auf die Wache und zeigten sie an, wegen Urkundenfälschung. Dort schwieg die Frau zu allen weiteren Fragen. Die Sammlung der Dokumente, die die Ärztin vorgezeigt hatte, wurde vorsorglich beschlagnahmt.

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6 Kommentare
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  • Karljörg am 19.01.2022 16:15 Uhr / Bewertung:

    Sich uber mögliche und falsche Daten, sich darüber den Kopf zerbrechen zu wollen ist doch sinnlos.
    Wer einen Impfausweis fälscht, oder einen solchen benutzt, sollte strengstens bestraft werden - hohe Geldstrafen und Gefängnis nicht unter 1-2 Jahren, dürfte zum Nachdenken genügen.

  • SL am 19.01.2022 22:43 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Karljörg

    Sie meinen also die Polizistin aus Neunkirchen, welche mit gefälschten Impfpässen handelte und der Polizeibeamter, welche bei seiner Dienststelle in München ein falsches Impfzertifikat vorlegte (die AZ berichtete über beide Fälle) sollen mit Geldstrafe und Gefängnis nicht unter 1-2 Jahren bestraft werden? Das würde ja da Ende deren Karriere bedeuten.

  • Hanswurst am 20.01.2022 02:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Sie meinen das ironisch, oder? Die Karrieren Ihrer beiden Polizisten sind sowieso wegen Urkundenfälschung beendet. Und das ist auch richtig so.
    Wie z.B. schon 2005, als ein Polizist die Autofahrt von Beckenbauer (74 statt erlaubter 30kmh) nachträglich als Polizeieinsatz beurkundete und kurz vor der Pensionierung entlassen wurde.

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