Sanitäter: Schlag mit der Bierflasche zerstört seinen Traum
München - Andreas R. (28) hatte einen Traum: Der Rettungssanitäter wollte gerne am Steuer eines großen Rettungswagens sitzen. Dieser Traum wurde mit einem Schlag zerstört.
In der Nacht auf den 21. September des vergangenen Jahres bekam der junge Mann eine Bierflasche ins Gesicht. Mit schlimmen Folgen: Der 28-Jährige erlitt ein Schädel-Hirntrauma. Der Schlag verletzte zudem sein rechtes Auge so schwer, dass er damit vielleicht nie mehr richtig sehen kann.
Die Staatsanwaltschaft hat einen 56-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Am Dienstag hat der Prozess gegen ihn begonnen.
Der schlimmste Tag seines Lebens
Andreas R. erinnert sich an einen der schlimmsten Tage seines Lebens: Er hatte beobachtet, wie sich der Tankwart einer Tankstelle in der Martin-Luther-Straße mit einem alkoholisierten Mann stritt. Als dieser zuschlagen wollte, habe er das verhindert, erklärt der 28-Jährige. Damit schien die Geschichte auch beendet. Doch als er eine halbe Stunde später in der Nähe den Angeklagten wieder traf, kam es zu einem hitzigen Wortgefecht.
Plötzlich wurde ihm schwarz vor Augen, erinnert sich Andreas R. an den Effekt des Flaschenschlages. "Einen Glassplitter habe ich wieder ausgespuckt", sagt der Rettungssanitäter.
Er habe versucht, wach zu bleiben, erinnert er sich. Fünf oder sechs Mal sei er trotzdem kurz weggetreten. Die Ärzte diagnostizieren später unter anderem die Augapfelquetschung. Außerdem bildete sich auf der Netzhaut ein Ödem, das zur Netzhautablösung führt. Sechs Wochen ist er danach krankgeschrieben.
"Ich habe immer noch Schmerzen"
Und ist bis heute bei seinem Job als Rettungssanitäter noch nicht voll belastbar. "Ich habe immer noch Kopfschmerzen." Schlimmer noch: Er kann nicht mehr räumlich sehen, da sein rechtes Auge nur noch 40 Prozent Sehkraft hat. Die angestrebte Führerschein-Prüfung, um große Rettungswagen fahren zu dürfen ist damit unmöglich.
Schmerzensgeld und Schadenersatz? Anwalt Christian Steinberger: "Wir wollen erst einmal das strafrechtliche Verfahren abwarten."
Das wurde am Dienstag aber erst einmal bis August ausgesetzt. Der Grund: Ein wichtiger Zeuge fehlte.
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