S-Bahn-Schubser vor Gericht: Opfer (38) mit Schwung vor die S-Bahn geworfen?

Eine Reihe von Augenzeugen berichten am zweiten Prozesstag, was sie gesehen haben.
John Schneider
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Der Täter und sein Anwalt.
dvl Der Täter und sein Anwalt.

München - In der Anklage steht, dass Omar G. (42, Namen geändert) sein Opfer, den 38-jährigen Karim D. (38) im Wahn ins Gleis der S-Bahn am Stachus gestoßen hat (AZ berichtete).

Zeugen schildern die Tat

Am Ende wird die Art und Weise der Attacke wohl keine große Rolle spielen. Doch ein Zeuge (18) schildert gestern, dass das Opfer von Omar G. von diesem im Schwitzkasten gehalten wurde, ohne sich befreien zu können: "Der Täter hatte totale Kontrolle." Und habe dann sein Opfer mit Schwung ins Gleis geworfen.

Karim D. habe auf allen vieren am Boden des Gleisbettes gelegen, als ihn die S-Bahn erfasste, berichtet der junge Mann. Der 38-Jährige überlebte, verlor aber den Unterschenkel unterhalb des linken Knies. Der Täter sei völlig gleichgültig geblieben, erinnert sich der 18-Jährige.

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Auch andere Zeugen werden an diesem Tag von der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl befragt. Sie berichten unter anderem, dass vor der Tat am 28. November 2021 ein großes, angstmachendes Geschrei im Zwischengeschoss der S-Bahn am Stachus zu hören gewesen sei. Der 42-Jährige habe Unverständliches gerufen, sei sehr aggressiv aufgetreten.

Omar G. soll nach dem Willen von Staatsanwältin Johanna Heidrich in der Psychiatrie untergebracht werden. Er stelle unbehandelt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

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2 Kommentare
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  • Kaiserin am 24.11.2022 09:12 Uhr / Bewertung:

    Immer eine BundeswehrTaschenlampe mit Strobolicht in der Tasche haben, mit gewelltem Rand. Damit kann man Panzerglas einschlagen. Habe ich immer in der Arbeitstasche / Manteltasche und auch griffbreit. Das Licht kann man zu einem Punkt zusammenziehen und ist voll aufgeladen so hell das man den Lichtkegel in einem Zimmer sehen kann selbst wenn die Sonne reinscheint.
    Ist zudem einigermaßen handlich und mit einer Hand braucht man nur hinten auf den Knopf drücken. Man sollte nicht in das Licht schauen da die Netzhaut verletzt werden kann, interesiert mich herzlich wenig wenn ich angegriffen werden sollte und ob Der/Die/Das was auch immer es ist zurechnungsfähig ist oder nicht - nicht mein Problem.
    Licht ist schon was tolles wenn es nicht gerade morgens um 6:00 im Foyer unserer Behörde in Vollbeleuchtung eingesetzt wird.
    Taschenlampen sind keine Waffe! E voilá - Problem gelöst!
    Außerdem seitdem der erste vom Gleis gestoßen wurde vor langer Zeit stehe ich immer in der Mitte vom Gleis!

  • Witwe Bolte am 24.11.2022 12:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kaiserin

    Ein Pfefferspray ist da einfacher im Gebrauch. Muss aber immer griffbereit sein, in der Handtasche nützt es kaum was. Ist zwar verboten und nur gegen angreifende Köter erlaubt, wär mir aber in so einer Situation wurscht.
    Am besten, man hat eine Brille auf, sonst besteht die Gefahr der Selbstgefährdung.

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