Rosenkrieg! Ehefrau ließ Mann für verrückt erklären

Ein Psychiatrie-Professor hatte im Auftrag der Ex-Ehefrau einen Münchner Kunsthändler für verrückt erklärt. Ziel der dreisten Gattin: Sie wollte ihren Mann in die Psychiatrie einweisen lassen, um so ans Geld ihres Ex-Mannes zu kommen. Der Kunsthändler verklagte den Professor.
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Kunsthändler Eberhart Herrmann verklagt Psychiatrie-Professor.
Martha Schlüter Kunsthändler Eberhart Herrmann verklagt Psychiatrie-Professor.

MÜNCHEN - Ein Psychiatrie-Professor hatte im Auftrag der Ex-Ehefrau einen Münchner Kunsthändler für verrückt erklärt. Ziel der dreisten Gattin: Sie wollte ihren Mann in die Psychiatrie einweisen lassen, um so ans Geld ihres Ex-Mannes zu kommen. Der Kunsthändler verklagte den Professor.

Showdown vor Gericht: Am Donnerstag werden sich der Kunsthändler Eberhart Herrmann und der renommierte Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller am Oberlandesgericht gegenüberstehen. Herrmann wirft dem Mediziner vor, dass er im Auftrag seiner Ex-Frau ein psychiatrisches Gutachten erstellt und ihr übergeben habe. Damit habe Möller gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen und die Existenz des Kunsthändler zerstört. Herrmanns Anwalt Martin Riemer: „Ein Gutachten wird belegen, dass Professor Möller und der Freistaat für den Schaden haften muss, den er angerichtet hat.“ Herrmann war ein hoch angesehener Experte für antike Teppiche. Seine Galerie in der Theatinerstraße galt bis 1994 als Top-Adresse. Da kam es zum Zerwürfnis mit seiner Frau. Herrmann zur AZ: „Ich war viel auf Reisen, hatte einmal einen Seitensprung in New York. Meine Frau fühlte sich untergebuttert.“ Es kam zum Rosenkrieg.

5000 Euro Schmerzensgeld bereits zugesagt

Seine Frau beauftragte den Psychiatrie-Professor Möller. Sie wollte ihn für verrückt erklären lassen, damit er in eine Psychiatrie eingewiesen wird und sie allein an das Vermögen gelangen konnte. Der Mediziner soll Herrmann in dessen Galerie besucht und daraufhin sein Gutachten erstellt haben. Herrmann sagte er ins Gesicht: „Wenn ich in ihre Augen schaue, dann weiß ich, dass sie geisteskrank sind.“ Möller forderte in seinem Gutachten, das er der Ehefrau übergab, die sofortige Unterbringung in die Psychiatrie. Herrmann tauchte daraufhin in der Schweiz unter. Im September 2008 verurteilte das Landgericht München den Direktor der Psychiatrischen Klinik der LMU wegen Verletzung der Schweigepflicht zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld.

Professor sieht seinen Ruf in Gefahr

Das reicht Herrmann nicht, der auch den Schaden, der ihm durch die Rufschädigung zugefügt wurde, beglichen haben will. Sein Anwalt: „Bei einem gerichtlich festgesetzten Streitwert von 3,34 Millionen Euro kann es für Herrn Möller jedenfalls schnell sehr teuer werden.“ Inzwischen sieht auch Möller seinen Ruf in Gefahr. Der AZ erklärte der Chef der Nussbaum-Klinik Herrmann habe viele Aussagen „in die Welt gesetzt, um meine Reputation zu schädigen“. Beide Kontrahenten wollen bis ans bittere juristische Ende kämpfen. Sollte die Berufung scheitern, will Herrmann zum Bundesgerichtshof gehen. Möller hatte bereits im Falle einer Niederlage Revision angekündigt.

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