Rentner klagt: Schadenersatz wegen Steinschlag
München - Als Eckhart D. (74) am 15. März 2011 auf dem Weg nach Südtirol ist, weiß er noch nicht, dass er dort nicht ankommen wird. Schuld daran ist ein Steinbrocken, so groß wie ein Fußball, der sich im Zuge von Baumschneidearbeiten am linken Fahrbahnrand löst. Er rollt auf die mittlere Fahrspur, wo der 74-Jährige mit dem Steinbrocken kollidiert. Sein Auto überschlägt sich, der pensionierte Arzt verletzt sich schwer.
Er erleidet eine Schädelprellung und Brüche an Hüfte, Brustbein, linker Hand und im Lendenwirbelbereich. Der Rentner muss auf die Intensivstation, danach wird er weiter stationär behandelt. Insgesamt zwei Wochen liegt er im Krankenhaus. Darauf folgen Reha und ambulante Behandlungen zu Hause. Auch vier Jahre nach seinem Unfall leidet er unter den Folgen des Steinschlags: seine Feinmotorik ist beeinträchtigt, sein Gangbild schief.
Weil der Freistaat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, fordert der verheiratete 74-Jährige Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro. Vor dem Landgericht Ingolstadt hatte seine Klage bereits Erfolg – doch der Freistaat ging in Berufung.
Gestern versucht Anwältin Angela Mayr am Oberlandesgericht Richter Thomas Steiner davon zu überzeugen, dass der Stein nicht von den Bauarbeitern ins Rollen gebracht wurde. Ohne Erfolg. Der Richter hält es für bewiesen, dass die Bauarbeiten schuld am rollenden Steinbrocken sind: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Stein in Folge der Baumschnittarbeiten ins Rollen gebracht wurde.“ Ausgeschlossen sei damit auch die Vermutung der Gegenseite, dass ein anderes Fahrzeug den Stein verloren habe und der dann unmittelbar vor dem Auto des Rentners liegenblieb.
Ob Eckhart D. die geforderte Summe erhält, ist noch nicht sicher. Der Freistaat überlegt, in Revision zu gehen. Letzte Instanz wäre dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Lesen Sie hier: Steinschlag: Zwei Bergsteiger in die Tiefe gerissen
- Themen:
- Bundesgerichtshof