Rekord-Wiesn hätte 25 Millionen Bettensteuer gebracht

Nach der Rekord-Wiesn mit 7,2 Millionen Besuchern verweist die Münchner SPD/Volt-Fraktion auf verpasste Millionenbeträge durch die vom Landtag untersagte Bettensteuer. Hätte der Freistaat die von München geforderte Übernachtungssteuer von fünf Prozent genehmigt, hätte die Stadt etwa 25 Millionen Euro eingenommen, rechnete Christian Köning, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion im Rathaus, am Mittwoch vor. Damit könnte die Allgemeinheit mehr vom Wiesn-Tourismus profitieren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bedienungen und Gäste feiern mit Wunderkerzen beim traditionellen Kehraus im Hofbräuzelt den Abschluss der Wiesn.
Bedienungen und Gäste feiern mit Wunderkerzen beim traditionellen Kehraus im Hofbräuzelt den Abschluss der Wiesn. © Felix Hörhager/dpa
München

Das Oktoberfest sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für München und die Region. 2019 wurde ein Wirtschaftswert von mehr als 1,25 Milliarden ermittelt. Dieser Wert dürfte bei der Rekord-Wiesn überschritten worden sein, sagte Köning. Die Stadt profitiere aber erst später von Gebühreneinnahmen und Steuern. Mehr als zwei Drittel der auswärtigen Wiesn-Gäste übernachteten in München. Noch stehe die Umsatzbilanz des Hotel- und Gaststättengewerbes aus. Diese dürften jedoch bei gut 500 Millionen Euro liegen.

"Wir freuen uns über die Rekord-Wiesn und bedanken uns bei allen, die dazu beigetragen haben", sagte Köning. "Gleichzeitig fordern wir, dass von den Profiten aus dem Wiesn-Tourismus in höherem Maße auch die Allgemeinheit profitiert."

Mit den Geldern könnte die Stadt in den ÖPNV-Ausbau investieren, die dringend notwendigen Investitionen in bezahlbares Wohnen finanzieren - oder beispielsweise den Eintritt auf der Oidn Wiesn entfallen lassen, der knapp zwei Millionen Euro bringe.

Die Stadt München hatte angekündigt, gemeinsam mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat zu klagen. Die Städte sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und beklagen Einnahmeverluste in Millionenhöhe.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.