Prozess um Vergewaltigung nach Wiesn-Besuch: Der erste Prozesstag

Hat ein Ex-Mitarbeiter von Linklaters nach Wiesn-Besuch eine Werkstudentin vergewaltigt? Der Steuerberater bestreitet die Vorwürfe vehement. So lief der erste Prozesstag.
von  John Schneider
Peter C. auf der Anklagebank.
Peter C. auf der Anklagebank. © Petra Schramek

München - Peter C. (47, Name geändert) ist sich keiner Schuld bewusst. Dass er der Vergewaltigung bezichtigt wird: für ihn völlig unverständlich. Was da nach einem Wiesn-Besuch am 27. September 2014 im Schwabinger Lokal "Taverna Cavos" mit einer Werkstudentin vorgefallen ist – für den Familienvater eine "heftige Knutscherei". Mehr nicht.

Doch schon bald merkte der Steuerberater, dass ihm Unheil drohte. Zwei Stunden nach der "Knutscherei" verpasste dem ehemaligen Linklaters-Mitarbeiter ein Kollege drei Faustschläge ins Gesicht. Der Grund: Peter C. soll sich erneut seinem Opfer genähert haben. Das Resultat: Augenhöhlenbruch bei Peter C., sieben Monate auf Bewährung für den Schläger.

Anklage wegen Vergewaltigung

Beide verließen kurz danach die renommierte Anwaltskanzlei. Im Falle des Steuerberaters freiwillig, wie er am ersten Verhandlungstag im Prozess aussagt. Die Kanzlei sei nicht an einer Aufklärung interessiert gewesen. Da habe er seinen lukrativen Job lieber gekündigt. Kurz darauf meldete sich doch noch jemand bei Peter C., der an einer Aufklärung interessiert war: die Münchner Staatsanwaltschaft. Die ging einer Anzeige nach und erhob nach ihren Ermittlungen schließlich Anklage. Wegen Vergewaltigung.

Denn im Gegensatz zu Peter C., der die Frau zum Prozessauftakt am Montag als aktiveren Part darstellt, glauben die Ankläger nicht an einvernehmlichen Oral-Sex, wie ihn der Angeklagte im Gerichtssaal schildert. Die Frau habe sich gewehrt als sie von dem Mann vor einem kleinen Holzhaus auf dem Gelände des Lokals bedrängt wurde. Peter C. soll die Studentin unterm Dirndl angefasst haben und sei dabei auch mit dem Finger in sie eingedrungen. Den Oralsex, zu dem er sie zwingen wollte, habe sie nur verhindern können, indem sie den Kopf wegdrehte.

Das Opfer erlitt Prell- und Schürfwunden und befindet sich seit dem Sex-Vorfall in therapeutischer Behandlung. Der Prozess wird am 18. Juli fortgesetzt.  

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