Prozess um Brandstiftung in Zahnarzt-Praxis vorerst geplatzt

Am Tag der Zwangsräumung soll eine 62-Jährige in ihre Zahnarztpraxis ein Feuer gelegt haben. Der Prozess wurde nun wegen gesundheitlicher Probleme der Angeklagten vertagt.
von  dpa
Am 22. August 2013 sollte die Angeklagte Wohnung und Praxis räumen. Doch dazu kam es nicht mehr. Zwei Stunden vor dem Termin brannte es.
Am 22. August 2013 sollte die Angeklagte Wohnung und Praxis räumen. Doch dazu kam es nicht mehr. Zwei Stunden vor dem Termin brannte es. © Daniel von Loeper

München - Der Prozess gegen eine Zahnärztin wegen schwerer Brandstiftung in ihrer Münchner Praxis ist am Montag wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten vorerst geplatzt.

Vorausgegangen war eine Untersuchung der Frau, die über Darmprobleme, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit klagte, "typische Zeichen eines beginnenden Infekts". Nun soll der Prozess vor dem Münchner Landgericht voraussichtlich Anfang kommenden Jahres neu beginnen.

Die Zahnärztin soll im August 2013 in ihrer Praxis in München und in ihrer Wohnung Benzin ausgeschüttet und angezündet haben. Hintergrund soll ein "Rosenkrieg" mit ihrem Ex-Mann gewesen sein.

Die Frau hatte nach ihrer Scheidung vor acht Jahren die zuvor gemeinsam betriebene Praxis allein weiter geführt und ihrem früheren Mann erhebliche Zahlungen leisten müssen. Damit war die 62-Jährige laut Staatsanwaltschaft aber überfordert. Zur Tatzeit hatte sie mehr als eine halbe Million Euro Schulden, die Insolvenz war beantragt.

Für den Tag des Brandes war die Zwangsräumung der Praxis und der Wohnung anberaumt, deren Alleineigentümer der Ex-Mann inzwischen war. Eine Nachbarin beobachtete die Frau beim Zündeln und alarmierte die Feuerwehr. Trotzdem entstand Sachschaden von rund 200 000 Euro.

Die 62-Jährige tauchte ab, sie wurde aber einige Tage später in Kaiserslautern aufgegriffen. Laut vorläufigem Gutachten war sie wegen einer Anpassungsstörung nur eingeschränkt schuldfähig.

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