Ehe-Drama, Wohnung in Flammen: Ärztin vor Gericht

Anklage wegen schwerer Brandstiftung: 62-jährige Medizinerin steckt ihre Wohnung an. Das dramatische Finale eines Rosenkriegs kommt heute vor den Kadi.
John Schneider |
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Von einer Zahnärztin angezündet: Das Haus in der Mauerkircherstraße.
gau Von einer Zahnärztin angezündet: Das Haus in der Mauerkircherstraße.

München Anita G. dürfte zu den geladenen Zeugen gehören, die in dem am Montag beginnenden Prozess gegen ihre Nachbarin Petra T. (Name geändert) aussagen wird. Die Zahnärztin von gegenüber ist der schweren Brandstiftung angeklagt.

Am 22. August 2013 gegen acht Uhr am Morgen hatte Anita G. aus dem Küchenfenster geschaut und über den Hinterhof die Zahnärztin in der riesigen Wohnung gegenüber erblickt. Die Frau bückte sich gerade über etwas. Dann stiegen Flammen auf.

Petra T. soll laut Anklage in diesem Moment an zehn Stellen mit Benzin Wohnung und Praxis angezündet haben. Anita G. sah, wie sie danach „seelenruhig ins Schlafzimmer geht, ihre Tasche nimmt und über eine Treppe im Hinterhof nach unten steigt“.

Das Feuer verbreitete sich derweil schnell: „Die ganze Front stand in Flammen“, berichtete die junge Mutter. Sie rief die 112 an, dann rannte sie zum Haus in der Mauerkircherstrasse, um die Einwohner zu warnen.

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Anita G. hat mit ihrer schnellen Reaktion vielleicht sogar Leben gerettet. Fünf Menschen befanden sich bei dem Brandausbruch im Haus. Die mutmaßliche Brandstifterin war da schon in ihrem schwarzen BMW X5 davongerast. Nach Kaiserslautern, wie sich bald herausstellte. Dort wurde die Frau vier Tage später festgenommen.

Die Feuerwehr konnte die Flammen zwar schnell löschen. Verletzt wurde auch niemand. Der Schaden war aber immens, er soll mindestens 200 000 Euro betragen.

Das war wohl auch die Absicht von Petra T.: So viel zerstören wie es nur irgend geht. Denn Hintergrund der Brandstiftung ist ein langjähriger Rosenkrieg.
Bis zu ihrer Scheidung im Jahre 2006 hatte die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Mann die Praxis im 5. Stock betrieben. Sie selber war nach der Trennung in der dazugehörigen Wohnung geblieben.

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Doch der Frau gelang es nicht, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Vor allem die Mietzahlungen an ihren Ex-Mann und Miteigentümer, trieben die Frau in den Ruin.
Ihr Ex betrieb eine Teilungsversteigerung und holte sich den Zuschlag. Am 23. Mai, drei Monate vor der Tat wurde er damit zum Alleineigentümer der Wohnung – der endgültige finanzielle Zusammenbruch für die 62-Jährige. Fünf Tage später stellte sie den Insolvenzantrag, ihre Schulden hatten sich da auf über eine halbe Million Euro summiert.

Am 22. August 2013 sollte die Frau Wohnung und Praxis räumen. Doch dazu kam es nicht mehr. Zwei Stunden vor dem Termin brannte es.
Ein möglicherweise strafmilderndes Moment fanden die Ankläger: Sie sehen bei der Frau eine Anpassungsstörung gegeben, die ihre Steuerungsfähigkeit bei der Tat erheblich vermindert habe.

Für den Prozess wurden vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

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