Prozess in München: Ladenbesitzer nach Brandstiftung erneut vor Gericht

Nach einer erfolgreichen Teilrevision verhandelt das Landgericht München II am Donnerstag (28. Mai) erneut über einen Supermarktbesitzer, der seinen Laden in Markt Schwaben angezündet hat. Es geht dabei nur um den Teilvorwurf des Versicherungsbetrugs. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes und Brandstiftung mit einer Einzelstrafe von acht Jahren und zehn Monaten ist nach früheren Angaben des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtskräftig.
Vier Menschen durch Brandstiftung in Gefahr gebracht
Das Landgericht München II hatte den Ladenbetreiber zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte der heute 38-Jährige Revision beim BGH ein und bekam in einem Punkt Recht: Das Landgericht habe bei der Frage des Versicherungsbetrugs rechtliche Fehler gemacht. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts über diesen Teilvorwurf neu verhandeln. Es geht dabei um die Frage, ob der Mann schon bei der Brandlegung einen Versicherungsbetrug plante oder nicht.
Staatsanwaltschaft: Mann erhoffte sich durch Versicherungsleistungen einen finanziellen Neuanfang
In ihrem Urteil war die Kammer zu dem Schluss gekommen, dass sich der hoch verschuldete Besitzer und sein Mitarbeiter dazu verabredet hatten, den seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätte sich der Betreiber gesichtswahrend von dem überschuldeten Geschäft lösen und gegenüber Gläubigern den Anschein erwecken können, der Brand wäre die Ursache für die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass sich der 38-Jährige durch Versicherungsleistungen einen finanziellen Neuanfang erhoffte.
Der Brand in dem Geschäft im Landkreis Ebersberg hatte im Januar 2022 einen Schaden von rund zwei Millionen Euro an dem Gebäude verursacht. Vier Menschen, die sich in Wohnungen über dem Geschäft aufhielten, konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Mitarbeiter, der die konkrete Tat für seinen Chef ausgeführt hatte, erhielt eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Diese Strafe ist rechtskräftig.