Prozess in München: Brandstifter mit untauglichen Mitteln

Weil er abgeschoben werden wollte, hat ein Mann versucht, sein Bett in einem Asylbewerberheim anzuzünden. Es blieb beim Versuch.
John Schneider
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Der Angeklagte im Gerichtssaal.
Petra Schramek Der Angeklagte im Gerichtssaal.

München - Untaugliche Mittel, das trifft in doppelter Hinsicht auf den Fall des Somaliers Hassan S. (23, Name geändert) zu. Zum einen soll er mit untauglichen Mitteln versucht haben, am 24. Februar sein Bett in dem Freimanner Asylbewerberheim in Brand zu setzen. Untauglich war aber auch überhaupt die Idee, eine Straftat zu begehen, um schneller abgeschoben zu werden.

Das nämlich war sein Motiv für die Brandstiftung in dem Heim. Er hatte ein Stück Toilettenpapier entzündet und auf die Heizung gelegt. Laut Anklage in der Hoffnung, dass er so sein Bett und dann sein Zimmer in Brand setzen könnte.

In dem Heim stehen über 400 Betten. Ein Brand hätte Menschenleben gefährdet. Deshalb die Anklage wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Der Brand wurde aber schnell ausgetreten. Einem Security-Mitarbeiter war der Brandgeruch aus dem Zimmer von Hassan S. aufgefallen. Hinterher habe ihm der Somalier erklärt, dass er das getan habe, um abgeschoben zu werden.

Angeklagter berichtet vor Gericht von seiner Flucht

Der Angeklagte wollte am Donnerstag nichts zur Sache nichts sagen. Er berichtet aber über seine Flucht unter anderem über Libyen und Italien nach Deutschland. Doch er hat hier nie wirklich Fuß gefasst, fiel nur durch kleinere Straftaten auf. Aber auch eine Körperverletzung war darunter. Er hatte einen Kontrahenten mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen und ihn mit einem Messer bedroht.

Sein Verteidiger Florian Alte erklärt im Plädoyer, dass die untauglichen Mittel strafmildernd wirken müssten. Tatsächlich belässt es Amtsrichter Dingerdissen bei neun Monaten Haft. Weit unter der Strafvorstellung der Staatsanwaltschaft (31 Monate).

Allerdings: Es läuft noch ein weiteres Verfahren gegen Hassan S. und weil zudem die Bewährung aus einer früheren Verurteilung wohl aufgehoben wird, ist die baldige Rückkehr in die Heimat erstmal unwahrscheinlich.

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