Prozess in München: 83-Jährige mit Handwerker-Trick ausgeraubt
München - Regelrecht verfolgt habe sie sich nach der Tat gefühlt. Die 83-Jährige hatte das Gefühl, dass man sie zuvor ausspioniert haben musste: "Ich hatte Angst."
Das erzählt Renate B. (Name geändert) als Zeugin im Prozess gegen den Seriendieb Georg S. (25). Der 25-Jährige und sein unbekannter Komplize arbeiteten immer mit derselben Masche. Auch bei der Garchinger Seniorin: "Er klingelte an der Hautür und erklärte mir, dass er wegen der benachbarten Baustelle die Wasserleitungen prüfen müsse."
Der Dieb hatte sich wie ein Handwerker gekleidet. Renate B. glaubte die Geschichte und ließ ihn herein. Einmal im Haus erklärte Georg S. seinem Opfer, dass sie im Keller die Rohre abklopfen solle, während er im Haus noch etwas prüfen müsse. Laut Anklage nutzte Georg S. dann die Gelegenheit und ließ den unbekannten Mittäter ins Haus. Während er zu der alten Dame zurückkehrte, durchsuchte der Komplize das Haus, stahl wertvollen Schmuck und Bargeld.
Einen heiteren Moment gibt es dann aber doch noch in dem Prozess. Auf die Frage, ob sie den Angeklagten wiedererkenne, sagt Renate B. etwas Überraschendes: "Er soll mir seine Zähne zeigen." Warum das denn? "Der Täter hat erstaunlich weiße Zähne gehabt." Georg S. bleckt die Zähne. Ein Mal, zwei Mal. Aber sicher ist sich Renate B. nicht.
Georg S. gesteht alles – außer den Namen seines Komplizen
So wie Renate B. soll es sieben weiteren Opfern in München und Umgebung gegangen sein. Immer mussten angeblich Wasserleitungen überprüft werden, weil in der Nachbarschaft gebaut wurde. Ein Polizist erklärt, dass es inzwischen "sehr viele Fälle" mit der Handwerker-Masche gebe. Manchmal an jedem Tag einen.
Georg S. gesteht alles – außer den Namen seines Komplizen. Allerdings sei der Beuteschaden zu hoch angesetzt, erklärt sein Verteidiger. Nichtsdestotrotz habe sein Mandant an alle Opfer Entschuldigungsschreiben geschickt und er werde 7.000 Euro zahlen. 2.000 Euro davon soll Renate B. bekommen.
Doch die 83-Jährige macht vor Gericht klar, dass ihr der materielle Verlust wenig bedeutet: "Der ideelle Wert ist nicht zu ersetzen." Der Schmuck war ein Geschenk ihres inzwischen verstorbenen Mannes, den sie unter anderem zur Silberhochzeit bekam. Auch deswegen mag sie die Entschuldigung des Täters nicht annehmen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Lesen Sie hier: Taube erschlagen - Geldstrafe für Tierquäler
- Themen: