Taube am Schlachthof München erschlagen - Geldstrafe für Tierquäler

Im Schlachthof schlägt ein Kraftfahrer mit einem Treibstock zu. Er muss 1.500 Euro zahlen.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte vor Prozessbeginn.
jot Der Angeklagte vor Prozessbeginn.

München - Die Versionen der Tat unterscheiden sich deutlich. Ein 28-jähriger Kraftfahrer soll am 15. Mai des vergangenen Jahres im Schlachthof beim Abladen von Rindern mit einem Treibstock auf eine auffliegende Taube eingeschlagen haben.

Während Nicolas E. behauptet, dass es ein Reflex war, weil ihn das auffliegende Tier erschreckt habe, sagen andere Zeugen, dass es aussah, als ob er mit voller Absicht zuschlug.

Das Tier - und das ist unstreitig - fiel mit gebrochenem Flügel zu Boden. Die Taube war so benommen, dass sie nicht mehr fliehen wollte, als ein Tierarzt hinzukam und das Tier in seinen Container brachte.

Das Tier habe aus dem Schnabel geblutet und blutunterlaufende Augen bekommen, berichtet der Tierarzt. Er sah sich gezwungen, die Taube zu töten, um ihr weitere Qualen zu ersparen.

Der Mediziner hatte den Schlag mit dem Stock aus dem Büro heraus sehen können, erzählt er. Wie ein Reflex habe die Armbewegung des Angeklagten nicht auf ihn gewirkt - sondern wie Absicht. Eine zweite Zeugin bestätigt das.

Auch dass der Mann sich vor Schreck weggeduckt hätte, konnte der Tierarzt nicht erkennen. Sein Eindruck sei noch bestärkt worden, als er rauslief: "Ich habe ihn gefragt, was das sollte. Er hat nur ,Scheiß-Viecher' gesagt."

Aber auch der Angeklagte hat einen Zeugen mitgebracht, einen Kollegen aus Dorfen, der meint, der Schlag sei wohl ein Reflex gewesen.

Das Amtsgericht verurteilt den 28-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe. 60 mal 25, also 1.500 Euro, muss Nicolas E. zahlen.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.