Prozess gegen Uni-Vergewaltiger in München: Frage nach der Schuldfähigkeit

München - Es war der Tag der Plädoyers. Im Fall des Uni-Vergewaltigers dreht sich dabei alles um eine Frage: ist der 26-Jährige schuldunfähig oder doch nur vermindert schuldfähig? Die Antwort, die das Gericht morgen geben wird, entscheidet darüber ob eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird.
Der Tathergang ist dabei relativ klar: Can G. (26, Name geändert) drang am 27. Januar gegen 16 Uhr in die Toilettenkabine der Studentin (25) ein und drückte ihr Nase und Mund zu. Er fing sofort an, sie zu befingern. Dabei ist er laut Anklage auch in sie eingedrungen. Als er die junge Frau brutal auf den Mülleimer in der Kabine drückte, brach sie sich den gerade erst verheilten Arm.
Can G. will an dem Tag Stimmen gehört haben, die ihn zur Uni schickten. Verteidiger Ömer Sahinci hält seinen Mandanten für schuldunfähig und fordert die Unterbringung des jungen Mannes in der Psychiatrie bis er geheilt ist.
Verteidigerin Heidi Pioch zählt dann die Umstände der Tat auf, die für eine Schuldunfähigkeit ihres Mandanten sprechen. Kein normaler Mensch würde beispielsweise während einer solchen Gewalttat zwischendurch mal zum Handy greifen und etwas eintippen oder sich danach mit seinem Opfer verabreden und dafür auch noch ein Pfand verlangen. Oder nur drei Tage später in der Nähe des Tatorts wieder auftauchen. Auch das ist nicht normal, findet Pioch.
"Nicht jeder, der Stimmen hört, ist schuldunfähig"
Aber es gibt auch Gegenargumente. Nebenklage-Anwalt Jochen Uher – er fordert auch ein Schmerzensgeld – führt das zielgerichtete Verhalten des Mannes an, das gegen eine Schuldunfähigkeit sprechen würde. Der Physikstudent habe hinterlistig in einer Toilettenkabine auf sein Opfer gewartet, und sich vorher eine Alias-Identität ausgedacht: „Max“, der Mathestudent.
Uher fordert zwölf Jahre Haft für den Angeklagten. Deutlich mehr als Staatsanwältin Galina Nikolova. Dabei geht auch sie von einer verminderten Schuldfähigkeit, nicht von Schuldunfähigkeit aus. Nicht jeder, der Stimmen hört ist automatisch schuldunfähig, erläutert sie. Nikolova hält aber eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten und die Unterbringung in der Psychiatrie für ausreichend.
Zuvor hatte der Vater des Opfers im Zeugenstand beschrieben, dass seine Tochter aufgrund des Prozesses psychisch leide, und am Tag nach ihrer Aussage einen Nervenzusammenbruch erlitt.
Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Philipp Stoll wird am Freitag ihr Urteil bekannt geben.
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