Prozess gegen Grafinger Messerstecher in München: Der Tag der Tränen
München - Es ist der bislang bewegendste Moment im Prozess um den Grafinger Amoklauf. Die Mutter des Täters, eine 50-jährige Erzieherin aus dem hessischen Gießen, sagt am Mittwoch als Zeugin aus und erklärt unter Tränen, dass sie "immer an die Familie W. denken muss." Die Nebenklägerin Simona W. (47), Witwe des am Grafinger Bahnhof ermordeten Siegfried W., nickt bei diesen Worten. Auch sie hat mit den Tränen zu kämpfen.
Die Mutter ist inzwischen selbst Psychiatrie-Patientin und immer noch krankgeschrieben. "Der Schock über die Tat hat bei mir zur Diagnose einer bipolaren Störung geführt." Sie bekomme Lithium. "Jetzt bin ich ruhiger, nicht mehr so getrieben." Auch ihr Sohn Paul H. ist durch die Medikation ruhig geworden. So wohltuend die Wirkung der Medikamente aber sei, ihr Sohn komme ihr doch sehr "gedämpft" vor. "Dass er hier sitzen kann ohne zu weinen, hat etwas mit den Tabletten und Spritzen zu tun", sagt sie.
Ihr Sohn sei eigentlich ein sehr empathischer Typ – der aber schon als Kind unter Depressionen gelitten habe. Sie erinnert sich vor Gericht an eine Szene, als der zehnjährige Paul ihr sagte, dass er nicht mehr leben wolle.
Aussage eines Opfers erwartet
Paul H. hat am 10. Mai 2016 im Wahn am Grafinger Bahnhof einen Mann mit Messerstichen getötet, drei weitere schwer verletzt. Er ist geständig, erklärte zum Prozessauftakt, dass er geglaubt habe, er müsse "Ungläubige" töten, um Muslim zu werden. Staatsanwalt Florian Schweyer hat die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Der Prozess wäre um ein Haar geplatzt (AZ berichtete): Der Verteidiger Florian Alte war am Dienstag plötzlich erkrankt, aufgrund von Terminproblemen drohte die Aussetzung des Prozesses bis zum nächsten Jahr. Doch die Ärzte konnten den maladen Juristen wiederherstellen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Unter anderem soll nächste Woche auch noch eines der Opfer, der Zeitungsausträger Johannes B., zum Tathergang befragt werden. Das bestätigte dessen Anwältin Christina Keil auf AZ-Anfrage.
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