Prozess am Münchner Landgericht: Mann in Gran Canaria von Sonnenschirm schwer verletzt
München - Es ist ein schöner, sonniger Tag auf Gran Canaria. Doris und Heinz Z. genießen ihren Oster-Urlaub 2016 am Hotelpool. Doch es wird plötzlich sehr windig in der Ferienanlage. Doris Z. erinnert sich: "Die Sonnenschirme wurden von einer Böe erfasst und flogen drei, vier Meter in die Höhe, dann kamen sie wieder runter."
Einer der herabstürzenden Schirme traf den 64 Jahre alten Mediziner Frank P. (Name geändert) mit der Stange am Kopf. Der Mann stürzte in den Pool, lag hilflos im Wasser, schildert die Augenzeugin vor Gericht. "Das war schon heftig. Ein Kind hätte das wohl nicht überlebt", sagt sie.
Frank P. will 20.000 Euro Schadenersatz
Zwei Männer zogen den 64-Jährigen dann aus dem Wasser. Während eine englische Zeugin gesagt haben soll, dass es Frank P. nach dem Unfall gut ging, berichten Doris und Heinz Z. aber, dass sie das Sonnenschirm-Opfer zwei Tage später am Pool getroffen haben und ihnen dieser seine Verletzungen an Kopf und Hüfte gezeigt habe. Frank P. hat den Münchner Reiseveranstalter verklagt, weil er als Folge des Unfalls sogar halbseitig gelähmt gewesen sein soll. Er leide weiter an einer kognitiven Störung, bestätigt sein Anwalt André Kiesel. "Mein Mandant kann bis heute nicht arbeiten."
Der Mediziner will nun 20.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung, dass Folgekosten des Unfalls übernommen werden müssen. Doch der Reiseveranstalter bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Gesundheitsschäden gibt.
Richterin sieht Reiseveranstalter in der Pflicht
Beide Seiten wollen versuchen, sich zu vergleichen. Denn wenn ein Gutachter eingeschaltet werden muss, kann sich das Verfahren zwei Jahre hinziehen, so die Erfahrung von Richterin Isabel Liesegang.
Die sieht den Reiseveranstalter derzeit durchaus in der (Haftungs-)Pflicht. Die Sonnenschirme ohne Befestigung einfach in die Halterung zu schieben, reicht bei den Windverhältnissen auf der Kanareninsel jedenfalls nicht aus.
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