Promi-Zoff am Tegernsee: Nachbar verklagt Uli Hoeneß – wegen zweier Bäume

Uli Hoeneß und sein Nachbar in Bad Wiessee am Tegernsee streiten vor dem Landgericht: Es geht um zwei neu gepflanzte Bäume. 
von  Nina Job
Uli Hoeneß und sein Nachbar in Bad Wiessee am Tegernsee streiten vor dem Landgericht.
Uli Hoeneß und sein Nachbar in Bad Wiessee am Tegernsee streiten vor dem Landgericht. © AZ

Uli Hoeneß (74), Ehrenpräsident des FC Bayern München, hat Ärger mit einem Nachbarn in Bad Wiessee. Diese Woche landet der Streit in München vor Gericht.

Es geht um zwei Bäume, die Hoeneß auf seinem Grundstück gepflanzt hat bzw. hat pflanzen lassen. Der Nachbar ist der Auffassung, dass an dieser Stelle keine Bäume gepflanzt werden dürfen. Er hat den 74-Jährigen verklagt, am kommenden Donnerstag soll die Zivilsache vor dem Landgericht München II verhandelt werden. Es geht um einen Eilantrag.

Streitet mit seinem Nachbarn: Bayern-Ehrenpräsident Uli Hoeneß.
Streitet mit seinem Nachbarn: Bayern-Ehrenpräsident Uli Hoeneß. © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Hoeneß habe die beiden Bäume nachpflanzen lassen, berichtet das "Oberbayerische Volksblatt" ("OVB"). Die Vorgänger-Bäume seien "Opfer der Witterung" geworden. Die beiden neuen Exemplare stehen demnach in einer Gruppe mit jahrzehntealten Bäumen. Alle zusammen befinden sich auf einer größeren Wiese auf Hoeneß’ Grundstück.

Der Nachbar beruft sich auf eine Grundstücksregelung

Dem Nachbarn, dessen Anwesen südlich an das von Uli Hoeneß grenzt, sind die Bäume offensichtlich ein Dorn im Auge. Nach der Auffassung des Nachbarn stehen sie in einem Bereich, der gar nicht bepflanzt werden darf. Der Nachbar berufe sich auf eine Grunddienstbarkeit, so das "OVB".

Seit 20 Jahren lebt Uli Hoeneß mit seiner Frau Susi in diesem Haus am Tegernsee.
Seit 20 Jahren lebt Uli Hoeneß mit seiner Frau Susi in diesem Haus am Tegernsee. © via imago-images.de

Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht, das zugunsten eines Grundstücks auf einem anderen Grundstück eingetragen ist. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und kann zum Beispiel das Wegerecht oder Baubeschränkungen betreffen. Grunddienstbarkeiten gelten auch, wenn ein Grundstück verkauft wird.

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