Kommentar

Privilegien für Geimpfte? Eine Pflicht durch die Hintertür

AZ-Chefredakteur Michael Schilling über mögliche Privilegien für Geimpfte.
Michael Schilling
Michael Schilling
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
18  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Angela Merkel steht im Wort. "Es wird keine Impfpflicht geben", hat die Kanzlerin versichert. Das ist einerseits richtig so. Andererseits droht sie Impfverweigerern mit Konsequenzen: "Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen."

Wenn noch in diesem Jahr Konzertveranstalter, Wirte und Kinobetreiber, Fluglinien und Fitnessstudios nur Geimpfte einlassen (dürfen), käme dies einer Impfpflicht durch die Hintertür gleich. Die Freiheit von Ungeimpften bliebe eingeschränkt.

Lesen Sie auch

Jetzt wird die Legislative gebraucht

Artikel 3 des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") würde unterlaufen. Darum ist der Gesetzgeber schleunigst gefragt: Es braucht Debatten im Bundestag hierüber und eine freie Abstimmung ohne Fraktionszwang.

Mag sein, dass in Pandemiezeiten die "Stunde der Exekutive" schlägt. Jetzt aber wird die Legislative gebraucht. Ein Wort der Nur-noch-Kurzzeit-Kanzlerin genügt nicht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
18 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Monacoheinz am 05.02.2021 14:08 Uhr / Bewertung:

    Von einem Chefredakteuer darf man Grundkenntnisse unseres Verfassungsrechts erwarten!
    Sich auch nach 21.00 Uhr frei bewegen zu dürfen, Freunde zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort zu treffen, Theatre, Konzerte, Kinos, Restaurants zu besuchen sind Ausdruck der grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit und keine "Privilegien"!
    Wer für sich und andere kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, darf in seinen Grundrechten nicht weiter eingeschänkt werden. Dafür wird im Streitfall die Judikative zuverlässig sorgen, es ist bereits geregelt; weder Exekutive noch Legislative sind hier gefordert. Wie ein anderer Leser schon anmerkte: "So einfach ist das!"

  • Wolff am 05.02.2021 13:14 Uhr / Bewertung:

    Freiheitsrechte sind keine Privilegien, das muss erst einmal klar sein.

    Die ganze Diskussion ist reine akademische Spiegelfechterei und wird m. E. einer Verfassungsklage dann kaum standhalten. Sobald einmal feststehen sollte, dass geimpfte Personen nicht nur nicht erkranken, sondern auch nicht mehr infektiös sind, gibt es keine Rechtfertigung mehr, diese irgendwie einzuschränken. So einfach ist das. So lange das nicht feststeht, ist das etwas anderes. Aber auch darüber muss nicht großartig diskutiert werden. Dann wird der Lockdown eben allgemein beendet, wenn sich die Krankenhaussituation entspannt hat.

  • Ludwig III am 05.02.2021 11:07 Uhr / Bewertung:

    Stimmt. Diese Phase ist enorm spannend, weil sich dann erstmalig in der Masse zeigt, was die Impfung wirklich kann. Wenn alles klappt, kommt dann eine Riesenbestätigung für die Impfung.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.