Polizist beleidigt: 1500 Euro Strafe für Münchnerin
München - Sie blieb dabei: „Ich habe ihn nicht beleidigt und ich habe ihm auch nicht den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt!“ Trotzdem ist die Münchnerin Jenny K. (30) am Dienstagabend vor dem Amtsgericht zu 1500 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung eines Polizisten verurteilt worden.
Die Aufnahmeleiterin kommt am 2. Februar 2015 spät aus der Arbeit. Gegen 19.30 Uhr steht sie an einer Absperrung an der Lindwurmstraße. Zur selben Zeit nähern sich in einiger Entfernung Pegida-Anhänger und Gegendemonstranten. Jenny K. fragt einen Polizisten (22), ob sie noch schnell über die Straße zum Tengelmann gehen kann. Sie will noch einkaufen.
Wegwerfende Handbewegung
Doch der Polizist lässt sie nicht – er habe Anweisung, niemanden mehr durchzulassen. Jenny K. ist verärgert und geht zum U-Bahnhof Goetheplatz hinunter. Im Weggehen – das gibt sie zu – habe sie eine wegwerfende Handbewegung gemacht.
Kaum ist Jenny K. weg, dreht sich der junge Polizist zu seinem Kollegen um und fragt, ob dieser mitbekommen habe, wie die blonde Frau ihm gerade einen Stinkefinger gezeigt und „Idiot“ gesagt hätte. Der Kollege sagte am Dienstag als Zeuge vor Gericht aus. Er hatte nichts gesehen und gehört, aber an die Empörung seines Kollegen erinnerte er sich.
Gericht gibt Polizist recht
Amtsrichter Matthias Enzler sah keinen Grund, den Polizisten nicht zu glauben. „Warum hätte er Sie ohne Grund zu Unrecht beschuldigen sollen? Damit hätte er seinen Beamtenjob riskiert“, sagte er und verurteilte Jenny K. zur Zahlung von 1500 Euro Strafe.
Von einer zweiten Beleidigung sprach der Richter die Frau frei. Kurz nach der ersten Begegnung mit dem 22-jährigen Polizisten durfte Jenny K. die Absperrung auf Anweisung diensthöherer Beamte doch noch passieren – und einkaufen. Als sie zurückkam, wurde sie jedoch in eine Einfahrt abgeführt.
Lesen Sie hier: Karolinenplatz: Pegida-Gegendemonstrantin von Polizei verletzt
Da sie statt Ausweis nur eine EC-Karte dabei hatte, wurde sie vorläufig festgenommen und sogar gefesselt. „Sind Sie wahnsinnig?“, fragte sie daraufhin. Der Richter wertete das als zulässige Meinungsäußerung. Und er kritisierte das aggressive Verhalten eines Beamten bei der Kontrolle. „Er hat durch seine Wortwahl die Situation immer wieder angeheizt. Das hätte man anders lösen können!“
- Themen:
- Beamte
- Goetheplatz
- Polizei