Pflasterstein-Attacken auf Mercedes-Center

Nach zwei Attacken auf das Mercedes-Center soll Angeklagter Andreas M. nun untergebracht werden. Seine Aktionen seien „ein Hilferuf“ gewesen, sagt der 56-Jährige.
John Schneider |
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Der Täter (r.) und sein Anwalt.
ho Der Täter (r.) und sein Anwalt.

München Der Schaden war riesig. Und soll doch nicht mehr als ein „Hilferuf“ gewesen sein. Andreas M. (56) leidet laut Antragsschrift der Münchner Staatsanwaltschaft unter paranoider Schizophrenie. Er soll untergebracht werden.

Anlass sind zwei Attacken auf das Mercedes-Center in der Arnulfstraße. Am 7. Juli 2014, kurz nach Mitternacht, lief der gebürtige Wiener auf das Gelände der Mercedes-Niederlassung an der Arnulfstraße und schlug einen Pflasterstein mehrmals auf zwei neue E-Klasse-Wagen.

Dabei ging er offenbar methodisch vor, schlug auf jede Seite der Neuwagen ein. Schaden: 50 000 Euro. Ein Aufseher alarmierte die Polizei, die Andreas M. festnahm. Er wurde vorübergehend in der Psychiatrie untergebracht. Nach einer Woche kam er wieder raus.

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Doch die Unterbringung war ohne Wirkung geblieben. Nur kurz darauf wiederholte er seine Attacke. Wieder war es zu nachtschlafender Zeit, wieder die Mercedes-Niederlassung an der Arnulfstraße.
Am 16. Juli erwischte es gleich sechs Neuwagen. Er zerkratzte Front- und Seitenlackierungen und warf bei einem Auto die Frontscheibe ein. Schaden: 120 000 Euro.

Andreas M. habe sich danach auf den Grünstreifen gelegt und auf die Polizei gewartet. Ein Polizist berichtet im Zeugenstand, dass ihm der 56-Jährige bei der Festnahme gesagt habe: „Seit 30 Jahren redet niemand mit mir.“

Über seinen Anwalt Christian Gerber räumte Andreas M. die Taten vor Gericht ein: „Die Anklage ist richtig, aber mein Mandant sagt, er sei nicht psychisch krank.“ Die Tat sei ein Hilferuf gewesen. Andreas M.: „Ich bin ziemlich normal.“

Offenbar gibt es auch bei der Justiz unterschiedliche Meinungen, wie krank Andreas M. wirklich ist. Die Antragsschrift und die Unterbringung wurden zunächst vom Landgericht abgelehnt. Erst auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin, entschied das Oberlandesgericht, dass Andreas M. in der Klinik in Haar bleibt und die dauerhafte Unterbringung des 56-Jährigen vor Gericht kommt.

Der Prozess dauerte bei Redaktionsschluss an.    

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