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Partnerin betäubt und bei Vergewaltigung gefilmt: Angeklagter gesteht

Ein 39-Jähriger soll seiner Lebensgefährtin Betäubungsmittel verabreicht haben, wodurch sie in einen Zustand der Willenlosigkeit geriet. Dann soll er sie mehrmals vergewaltigt und dies gefilmt haben.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte sitzt zum Auftakt des Prozesses gegen ihn wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau im Gerichtssaal. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ehefrau betäubt und vergewaltigt sowie Videos der Tat ins Internet gestellt zu haben.
Der Angeklagte sitzt zum Auftakt des Prozesses gegen ihn wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau im Gerichtssaal. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ehefrau betäubt und vergewaltigt sowie Videos der Tat ins Internet gestellt zu haben. © dpa/Lennart Preiss

München - Im Prozess um die Vergewaltigung einer betäubten Frau hat der Angeklagte in München alle Vorwürfe eingeräumt.

Der 39-Jährige gestand am Dienstag beim Verfahrensauftakt vor dem Landgericht München I, seiner damaligen Partnerin im Oktober 2020 einen Medikamentencocktail verabreicht und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt zu haben. Auch gab er zu, die Tat gefilmt zu haben.

Angeklagter habe "Ohnmachtsgefühl" verspürt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem derzeit als Chauffeur tätigen Juristen vor, er habe sich daran erregt, dass eine Frau ihm vollständig ausgeliefert gewesen sei.

Der Angeklagte teilte hingegen mit, die Tat sei eine Reaktion auf ein "Ohnmachtsgefühl" in seinem Leben gewesen. Dieses habe er damals am Ende der gut fünf Jahre dauernden Beziehung verspürt.

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Mann verschickte Nacktbilder von Partnerin an Bekannten

Zudem gestand der Mann, dass er bereits einen Monat zuvor mehrmals Nacktbilder der Partnerin gegen ihren Willen an einen Bekannten geschickt habe. Von diesem habe er auch die Betäubungsmittel erhalten.

Für die Aussage des Opfers wurde die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.

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4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Witwe Bolte am 13.12.2022 15:03 Uhr / Bewertung:

    Aha, ein Jurist ist der Angeklagte.
    Da kann er eine Beamtenanstellung glatt vergessen - bei einer Vorstrafe.
    Ausserdem beweist dieser Fall mal wieder die Behauptung, dass für Frauen die grösste Gefahr der eigene Partner sein kann.
    Nicht die dustere Tiefgarage oder der Heimweg im Dunkeln birgt so viele Gefahren wie das Zuhause mit einem männl. Mitbewohner.

  • Sarah-Muc am 13.12.2022 16:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Der Jurist arbeitet als Chauffeur - und wie kommen Sie drauf, dass er als Beamter arbeiten will??
    Und alles andere ist doch schon uraltes Allgemeinwissen.

  • TheBMW am 13.12.2022 17:56 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist: Er hat alles gestanden und der Frau wohl eine Aussage erspart. Diese ist nämlich für sie alles andere als einfach und lässt sie das Trauma nochmals durchleben.

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