Otti Fischers Sexvideo-Prozess: Neue Verhandlung?
München - Im vierten Prozess um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer geht der Vorsitzende Richter am Landgericht München nicht von einer abschließenden Klärung des Falles aus. Wahrscheinlich werde es auch nach dieser Verhandlung noch weitergehen, sagte Richter Thomas Hensel am Dienstag in München. Es sei nicht auszuschließen, dass der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe. Hensel verwies auf ein vom Axel-Springer-Verlag vorgelegtes Gutachten des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Darin werde das besondere Spannungsfeld zwischen den Strafrechtsnormen und der Pressefreiheit in diesem Fall behandelt. Aufgabe des Landgerichts sei, vor allem den Sachverhalt zu klären.
Vor dem Gericht muss sich erneut ein ehemaliger Redakteure der „Bild“-Zeitung wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers verantworten. Der Schauspieler („Der Bulle von Tölz“, „Pfarrer Braun“) war 2009 heimlich mit Prostituierte gefilmt worden. Der Journalisten erwarb die Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme an. Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Reporter den Fernsehstar mit dem Sexvideo unter Druck gesetzt und damit zu dem Interview genötigt. Im Oktober 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Journalisten deshalb zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf. Dieser Freispruch wiederum wurde im April vom Oberlandesgericht München kassiert. Jetzt wird der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt.