Otti Fischers Sexvideo-Prozess: Neue Verhandlung?

Geht der Fall um das Sexvideo von Otti Fischer jetzt bis vor das Bundesverfassungsgericht? Ein ehemaliger Redakteur der „Bild“-Zeitung muss sich wegen Nötigung Fischers verantworten
dapd |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dieser Mann steht vor Gericht: Der ehemalige Redakteur der Bild-Zeitung soll den Fernsehstar mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt und damit zu dem
Interview genötigt haben.
dpa 2 Dieser Mann steht vor Gericht: Der ehemalige Redakteur der Bild-Zeitung soll den Fernsehstar mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt und damit zu dem Interview genötigt haben.
Der Fall könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
dpa 2 Der Fall könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

München - Im vierten Prozess um ein Sexvideo mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer geht der Vorsitzende Richter am Landgericht München nicht von einer abschließenden Klärung des Falles aus. Wahrscheinlich werde es auch nach dieser Verhandlung noch weitergehen, sagte Richter Thomas Hensel am Dienstag in München. Es sei nicht auszuschließen, dass der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe. Hensel verwies auf ein vom Axel-Springer-Verlag vorgelegtes Gutachten des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Darin werde das besondere Spannungsfeld zwischen den Strafrechtsnormen und der Pressefreiheit in diesem Fall behandelt. Aufgabe des Landgerichts sei, vor allem den Sachverhalt zu klären.

Vor dem Gericht muss sich erneut ein ehemaliger Redakteure der „Bild“-Zeitung wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers verantworten. Der Schauspieler („Der Bulle von Tölz“, „Pfarrer Braun“) war 2009 heimlich mit Prostituierte gefilmt worden. Der Journalisten erwarb die Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme an. Kurz darauf erschien ein Exklusivinterview mit Fischer in der „Bild“.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Reporter den Fernsehstar mit dem Sexvideo unter Druck gesetzt und damit zu dem Interview genötigt. Im Oktober 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Journalisten deshalb zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf. Dieser Freispruch wiederum wurde im April vom Oberlandesgericht München kassiert. Jetzt wird der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.