Opfer von Anlagebetrug: Doppelt geprellt
München – Sie sollen die Opfer von Kapitalanlagebetrügern ein weiteres Mal betrogen haben: Die Staatsanwaltschaft warf vier Männern und einer Frau vor dem Münchner Landgericht am Donnerstag vor, Klienten mit dem Versprechen geködert zu haben, ihnen ihr Geld wieder zu beschaffen.
Die Angeklagten sollen von den Mandanten sollen die Angeklagten rund 256 000 Euro kassiert haben.
Zum Prozessauftakt schloss der Vorsitzende Richter eine Absprache zur Abkürzung des umfangreichen Verfahrens aus: „Bei dieser Kammer wird es keinen Deal geben“, sagte er. Laut Anklage war die angebliche „Kanzlei“ 2011 gegründet worden – der 49-jährige Initiator trat als Geschäftsführer auf, die drei anderen Männer warben telefonisch Klienten an.
Die 48-jährige Frau, die tatsächlich Anwältin ist, „sollte dem Unternehmen einen legalen Anstrich geben“, so die Staatsanwaltschaft. Danach berechnete die angebliche Kanzlei den Mandanten für Anlagebeträge unter 100 000 Euro 9,25 Prozent und für Summen darüber 7,25 Prozent als Anwalts- und Gerichtskosten.
Ein Honorar von 10 Prozent des angelegten Geldes werde nur bei Erfolg fällig. Für ihre geleisteten Zahlungen bekamen die Klienten laut Anklage nur einen nicht eintreibbaren Vollstreckungstitel, „wenn überhaupt“. 45 Mandanten zahlten 255 760 Euro. In weiteren 154 Fällen blieb es beim Versuch des Bandenbetrugs.
Der Prozess wird im Mai fortgesetzt.
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