Wiesn: Frau auf Klo begrapscht - Täter verurteilt

Wiesn 2013: 24-Jährige wird von einem Mann auf die Herrentoilette gezerrt. Dort begrapscht er die Frau und wird jetzt verurteilt.
John Schneider |
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Verurteilt wegen sexueller Nötigung auf dem Oktoberfest: Jan P.
John Schneider Verurteilt wegen sexueller Nötigung auf dem Oktoberfest: Jan P.

München - Im vergangenen Jahr zeigten 18 Wiesn-Besucherinnen Sexualdelikte bis hin zur Vergewaltigung auf der Wiesn an. Eine von ihnen war Hanna R. (24, Namen geändert). Die junge Frau war von einem Mann in eine Kabine auf der Herrentoilette des Bräurosl-Zeltes gezerrt und dort begrapscht worden.

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Wegen sexueller Nötigung wurde der Hamburger Jan P. (34) am Donnerstag zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Fall: Am 4. Oktober 2013 gegen 18 Uhr war Hanna R. mit ihrem Freund und Bekannten im Bräurosl-Zelt. Als ein Freund nicht wieder ins Zelt hereinkam, half Jan P. den Mann wieder hereinzuholen. Er will dafür einen Security-Mann bestochen haben.

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Der Autohändler sei ihr zwar sehr angeberisch vorgekommen, aber Misstrauen hegte Hanna R. nicht. Und rechnete daher auch nicht damit, dass sie der Mann in eine Kabine der Herrentoilette zerrt. Dort bedrängte er sie, küsste sie unter anderem auf die Brust. „Das war das Ekelhafteste“, findet das Opfer. Danach griff er ihr in die Hose. Hanna R.: „Ich habe die Hand herausgezogen und ihn weggeschubst.“

Jan P. gestand die Tat, versuchte aber, die ganze Sache zu beschönigen. Er habe getrunken und den ganzen Tag Kokain geschnupft. So will er das Nein der jungen Frau nicht gehört haben. Doch Hanna R. schilderte gestern sehr eindringlich und zum Teil unter Tränen wie sie sich wehrte, den Mann immer wieder von sich wegschob. Das sie nicht wollte, musste jedem klar sein. Auch Jan P..

Völlig aufgelöst habe sie nach ihrer Flucht aus der Kabine ihrem Freund von dem Vorfall erzählt. Der ließ den Mann sofort von der Security festnehmen.

Jan P. zeigte sich gestern reuig. Er entschuldigte sich noch einmal persönlich, traute sich dabei aber nicht seinem Opfer in die Augen zu schauen. Weil er sich schämte, nahm seine Verteidigerin zu seinen Gunsten an.

Er wird seinem Opfer 2500 Euro zahlen müssen. So die Bewährungsauflage des Amtsrichters. Und künftig nachweisen müssen, dass er kein Kokain mehr konsumiert.   

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