Wiesn-Alkoholverbot für Mitarbeiter: Diese strengen Regeln gelten für Bedienungen und Wirte

Alkoholverbot ausgerechnet auf der Wiesn? Klingt komisch, ist aber selbstverständlich für die Mitarbeiter. Nachdem bekannt wurde, dass der neue Paulaner-Wirt Lorenz Stiftl zwei Schankkellnern kündigte, nachdem er sie beim Trinken erwischt hatte, hat die AZ einmal nachgefragt, wie streng die Regeln fürs Wiesn-Personal sind.
"Ein Alkoholverbot ist bei uns allen im Arbeitsvertrag verankert", sagt Christian Schottenhamel. Er ist Sprecher der Wiesn-Wirte und erklärt: "Die Verträge sind zwar nicht alle exakt gleich, aber doch recht ähnlich." Die Wirte seien ja Mitglieder beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, und der unterstütze alle gleichermaßen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Feinheiten, etwa ob eine Bedienung sich ein Arbeits-Dirndl kaufen muss oder nicht, weichen von Zelt zu Zelt ab. Aber das Alkoholverbot sei ohnehin von der Gewerkschaft vorgeschrieben, so Schottenhamel.
"Schankkellner sind nah am Bier"
In der Schottenhamel-Festhalle seien Verstöße gegen das Alkoholverbot in den vergangenen Jahren kein Thema gewesen, erzählt Schottenhamel. "Wenn man alkoholisiert ist, kann man kein Bier verkaufen", das sei ganz einfach. Und das wüssten die Bedienungen selbst am besten. Damit gefährden sie ja schließlich auch ihren eigenen Umsatz.
Natürlich gebe es Versuchungen, das weiß auch Schottenhamel: "Ein Gast will der Kellnerin etwas Gutes tun, sagt 'Setz' dich her, trink eine Runde Schnaps mit.'" Aber das sei ganz klar verboten, sagt Schottenhamel. An Bier kommen Bedienungen ohnehin nicht so leicht. Sie kaufen Getränke und Speisen ja günstiger vom Wirt ein und verkaufen sie dann weiter.
"Die Schankkellner hingegen sind natürlich nah am Bier, da ist die Versuchung groß", sagt Schottenhamel. "Ich bin jetzt 37 Jahre hier. Früher war es schon öfter so, dass ein Schankkellner mal einen sitzen hatte. Aber das habe ich schon lange nicht mehr gesehen."
"Wer betrunken ist, entscheiden wir"
Wie die einzelnen Wiesn-Wirte Verstöße ahnden, sei ihnen natürlich selbst überlassen. Die AZ hat sich umgehört. Die meisten Wirte winken ab, möchten sich offiziell nicht äußern. Einer sagt dann doch etwas: Stephan Kuffler, der zusammen mit seinem Bruder Sebastian das Weinzelt betreibt.

In allen Dienstanweisungen – mündlich wie schriftlich – stehe für die Kuffler-Mitarbeiter, dass kein Alkohol getrunken werden darf. "Aber das ist utopisch", sagt Kuffler zur AZ. Dass Bedienungen mal mit Gästen anstoßen, sei auch vollkommen in Ordnung. "Aber wer betrunken ist, fliegt raus", sagt Kuffler. In der Vergangenheit habe auch er immer wieder Mitarbeitern wegen Trunkenheit gekündigt, da gebe es keine Diskussion. "Wer betrunken ist, entscheiden wir", sagt Kuffler ganz klar.
Auch in der Bräurosl unterzeichnen alle Mitarbeiter, dass der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit untersagt ist. "Die einzige Ausnahme machen wir bei unseren Ingwershots, die ich alle paar Tage an unser Team verteile, damit alle gesund und fit bleiben", sagt Wirtin Franziska Reichert mit einem Augenzwinkern.