Oktoberfest 2017: Infos für Drohnen-Flüge in München - hier ist es verboten

Die Drohne ist längst als Alltagsspielzeug in Deutschen Haushalten etabliert. Alle Münchner Hobbypiloten sollten wegen der Wiesn-Zeit aber genau aufpassen, wo sie ihr Fluggerät steigen lassen. 
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Um den gesperrten Luftraum zu befliegen, braucht man eine Sondergenehmigung. Wer die Sperrzone missachtet, kann hart bestraft werden.
dpa/Felix Hörhager/AZ/DFS Um den gesperrten Luftraum zu befliegen, braucht man eine Sondergenehmigung. Wer die Sperrzone missachtet, kann hart bestraft werden.

Die Drohne ist längst als Alltagsspielzeug in deutschen Haushalten etabliert. Alle Münchner Hobbypiloten sollten während der Wiesn-Zeit aber genau aufpassen, wo sie ihr Fluggerät steigen lassen. 

München - So ein Luftbild von der Wiesn, selbst geschossen mit der eigenen Kameradrohne, schön alle Zelte und am besten noch die St. Pauls-Kirche mit drauf, das wär doch was fürs heimische Fotoalbum, oder? Lieber nicht!

Denn die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat während der gesamten Wiesn-Zeit, vom 16.9., 8:00 Uhr bis zum 4.10., 1:30 Uhr eine Flugverbotszone in München eingerichtet. Betroffen ist ein 5,5 Kilometer großer Radius um den Sendlinger-Tor-Platz. Vor allem zielt die DFS damit auf Piloten von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, also Drohnen, ab. Auch die Polizei warnt alle Münchner davor, während der zwei Wiesn-Wochen ihre Drohnen fliegen zu lassen – ganz egal, ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken. 

Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind empfindlich. Und zwar auch, wenn der Pilot nichts von der Flugverbotszone wusste, gemäß dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". So steht in §62 des Luftverkehrsgesetzes: 

"Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

Karte: Hier gilt die Flugverbotszone

(Auf das Bild klicken für größere Ansicht)

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Der innere, durchgezogene Kreis markiert die Sperrzone. Hier dürfen nur Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und nach Instrumentenflugregeln fliegende Luftfahrzeuge (z.B. Passagiermaschinen oder Frachtflugzeuge) rein. Die Abkürzung GND bedeutet "Ground" also Boden. FL 100 über dem Strich bedeutet "Flight Level 100", was ungefähr einer Flughöhe von 10.000 Fuß entspricht. In diesem Korridor gilt die Sperrzone.

Der äußere, gestrichelte Kreis betrifft nach Sichtflugregeln fliegende Fluggeräte, wie Segel- oder Sportflieger. Diese haben innerhalb dieser Zone Funkkommunikationspflicht, das heißt sie müssen auf einer bestimmten Frequenz für die Deutsche Flugsicherung erreichbar sein. Drohnenflüge sind hier natürlich gemäß der generell geltenden Regeln möglich.

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