Neue Verordnung für das Oktoberfest: Stadtrat bestätigt Rucksackverbot

Nach wochenlanger Debatte wurde am Mittwoch die neue Oktoberfestverordnung durch den Münchner Stadtrat beschlossen. Damit gilt bei der diesjährigen Wiesn ein Rucksack- und Taschenverbot.
von  az
Beim diesjährigen Oktoberfest müssen sich Besucher auf verstärkte Kontrollen einstellen.
Beim diesjährigen Oktoberfest müssen sich Besucher auf verstärkte Kontrollen einstellen. © dpa

Nach wochenlanger Debatte wurde am Mittwoch die neue Oktoberfestverordnung durch den Münchner Stadtrat beschlossen. Damit gilt bei der diesjährigen Wiesn ein Rucksack- und Taschenverbot.

München - Am Mittwoch hat der Stadtrat einstimmig die Neufassung der Oktoberfestverordnung beschlossen. Diese Verordnung der Landeshauptstadt gibt die Eckpunkte und Regeln für das Oktoberfest vor.

Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht das Verbot von Rucksäcken und großen Taschen auf dem Festgelände. Das Kreisverwaltungsreferat sah diesen Schritt in Abstimmung mit der Polizei und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft als Veranstalter nach den jüngsten Ereignissen in Bayern, aber auch außerhalb Deutschlands, als notwendig an.

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Maximal drei Liter Fassungsvermögen

Laut der neuen Verordnung darf jegliches Gepäck mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern beim diesjährigen Oktoberfest nicht mit auf das Festgelände genommen werden. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen, zum Beispiel für den Transport erforderlicher medizinischer Geräte und Artzney. Kleine Handtaschen sind weiterhin erlaubt.

Um zu verhindern, dass unkontrolliertes Gepäck auf das Festgelände kommt, wird die letzte offene Stelle an der Hangkante entlang der Theresienhöhe mit einem flexiblen Zaun geschlossen.

Rucksack-Kontrolle an allen Zugängen

Das Rucksack- und Taschenverbot wird an allen Zugängen zum Festgelände vom Ordnungsdienst überwacht. Um die Sicherheit auf dem Festgelände zu gewährleisten, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht, Rucksäcke und Taschen jeglicher Größe zu kontrollieren. Sie sind berechtigt, Personen, die verbotene Gegenstände auf das Festgelände bringen wollen, zum Verlassen des Geländes aufzufordern.

Darüberhinaus ist der Ordnungsdienst befugt, Personen daraufhin zu durchsuchen, ob sie wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

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Keine Kontrolle - kein Einlass zur Wiesn

Die Durchsuchungsbefugnis erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Sollten sich Besucher weigern, an den Kontrollen teilzunehmen, kann der Zutritt zum Festgelände verwehrt oder die Person zum Verlassen des Festgeländes aufgefordert werden.

Neben Rucksäcken und größeren Taschen gibt es zudem ein Verbot für andere Gegenstände. So ist auch das Mitbringen von Glasflaschen, Gassprühdosen mit schädlichem Inhalt, ätzenden oder färbenden Substanzen und von Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können verboten.

Kinderwagen weiterhin mit Teilzeitverbot

Keine Veränderungen gibt es in diesem Jahr für Familien, die mit einem Kinderwagen auf das Festgelände kommen wollen. Wie schon während der vergangenen Wiesn bleibt das Mitbringen von Kinderwagen nicht zu allen Zeiten erlaubt – verboten ist es an Samstagen und am „Tag der Deutschen Einheit“ ganztägig, außerdem an allen übrigen Tagen ab 18 Uhr.

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