"Konkrete Gefahrenlage"? Polizei ermittelt wegen Wiesn-Livestream

Ein Oktoberfest-Livestream auf einer Social-Media-Plattform erregt die Aufmerksamkeit der Polizei. Das Kommissariat 42 der Münchner Kriminalpolizei ermittelt.
Guido Verstegen
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Polizisten auf dem Wiesn-Gelände: Das Mobiltelefon des Tatverdächtigen wurde sichergestellt und der betreffende Livestream im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet.
Polizisten auf dem Wiesn-Gelände: Das Mobiltelefon des Tatverdächtigen wurde sichergestellt und der betreffende Livestream im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet. © Sven Hoppe/dpa

Ein 22-jähriger Mann hat am Sonntag (20. September) mit seinem Oktoberfest-Livestream auf einer Social-Media-Plattform die Polizei auf den Plan gerufen. Die Einsatzkräfte gingen Hinweisen nach, wonach der Mann "Äußerungen" getätigt haben soll, "die als mögliche Drohung aufgefasst wurden". Ein US-Amerikaner aus dem Landkreis Rostock hatte die Behörden über die Aktivitäten auf TikTok informiert.

Tatverdächtiger wird identifiziert und am Hauptbahnhof gefasst 

Im Rahmen der gegen 19 Uhr eingeleiteten Ermittlungen sei der Mann identifiziert worden, berichtet die Polizei weiter. Kurz darauf nahm sie den Afghanen mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim am Münchner Hauptbahnhof vorläufig fest.

Die Beamten stellten das Mobiltelefon des Tatverdächtigen sicher, anschließend wurde der betreffende Livestream im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet.

Keine Hinweise auf "eine konkrete Gefahrenlage"

"Dabei ergaben sich nach derzeitigem Stand keine Hinweise darauf, dass tatsächlich eine konkrete Gefahrenlage bestand", heißt es bei der Polizei. Die Drohungen in afghanischer Sprache müssen zwar noch genauer übersetzt werden, sie waren aber wohl wirres Zeug und sind nach Angaben eines Polizeisprechers nicht ernst zu nehmen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 22-Jährige wieder entlassen. Es werde aber wegen eines Verstoßes gegen die Oktoberfestverordnung ermittelt, da das Senden von Livestreams auf dem Festgelände untersagt sei. Das Kommissariat 42 der Münchner Kriminalpolizei bleibt an der Sache dran.

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