Oktoberfest 2025: Strenges Messer- und Waffenverbot an Münchner Bahnhöfen

Während des Oktoberfestes gilt an mehreren Münchener Bahnhöfen ein umfassendes Messer- und Waffenverbot. Was die Bundespolizei damit bezweckt und welche Bereiche betroffen sind.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
7  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Bundespolizei überwacht die Verbote an den Bahnhöfen. (Symbolbild)
Die Bundespolizei überwacht die Verbote an den Bahnhöfen. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Verschärfte Sicherheitsvorschriften während des Oktoberfestes: Vom 20. September bis zum Morgen des 6. Oktober ist das Mitführen von Messern aller Art untersagt, wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte. Auch Schusswaffen, Schreckschusswaffen, gefährliche Werkzeuge sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen dürfen in diesem Zeitraum nicht mitgeführt werden.

Ziel sei es, Gewaltdelikte zu verhindern und Besucher wie Einsatzkräfte zu schützen. Bei Verstößen können entsprechende Gegenstände von der Polizei sichergestellt und Platzverweise oder ein Bahnhofsverbot ausgesprochen werden.

Das Verbot betreffe die gesamten Gebäude des Münchener Hauptbahnhofes, des Münchener Ostbahnhofes und des Bahnhofs München Pasing, hieß es weiter. Ebenfalls betroffen sind die S-Bahnhaltestellen Hauptbahnhof und Hackerbrücke.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
7 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Kaiserin am 15.09.2025 14:02 Uhr / Bewertung:

    Oh ja gaaaanz sicher.........besonders die speziellen die ja schon aus primitivsten Kulturen gesagt bekommen das man erst ein Mann ist wenn man ein Messer bei sich trägt.
    Na und die anderen Hopperl die noch dazu kommen halten sich auch ganz sicher dran.....*lach*

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Kaiser Jannick am 15.09.2025 13:13 Uhr / Bewertung:

    Am einfachsten und logischten wäre es, jedwede Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Messer aller Art in der Öffentlichkeit zu verbieten, bzw. eine Erlaubnis nur denjenigen zu erteilen, die es nachweislich beruflich benötigen, z.B. Bodenleger/Cuttermesser etc., dann aber nur in einer Transportbox.

    Oder wo ist die Logik, wenn man bestimmte Waffen in der U-Bahn dabei haben darf, in der S-Bahn jedoch nicht, bzw. in Fernzügen nicht, in Nahzügen schon? Nachts nicht, tagsüber schon.

    Welcher Vollhorst denkt sich sowas aus?

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Kaiserin am 15.09.2025 13:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kaiser Jannick

    Herr Jannick Kaiser, eigentlich richtig aber es gibt eben auch andere Dinge wie einen Kubotanstick ( Druckverstärker ) der ist spitz weil man damit auf die Schmerzpunkte drückt und der fällt überhaupt nicht unter Waffen auch nicht unter Hieb - und Stichwaffen. Ich habe den seit Jahren täglich in meiner Arbeitstasche dabei und ich steige auch am Ostbahnhof um in die Ubahn wenn ich nach Dienstschluß heimfahre.
    Wer soll denn diese ganzen Menschen kontrollieren, ein Ding der Unmöglichkeit und das sich an Verbote nur die braven Leute halten die sich sowieso nichts zuschulden kommen lassen weiß man ja, die anderen interessiert ein Verbot doch nicht und was wenn sich jemand Steakmesser kauft in der City und muß aber vielleicht in die Sbahn steigen damit er heimkommt.
    Wo fängt man an und wo hört man auf, das kann man doch gar nicht eingrenzen.
    Nicht jeder will auf die Wies'n. :-)

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.