Obduktion des Fötus aus Klärwerk ist abgeschlossen

Die Oduktion des Fötus', der in einem Rechen am Klärwerk in Großlappen gefunden worden ist, hat keine nachweisbare Todesursache ergeben. Jetzt muss geklärt werden, ob es sich um einen strafrechtlich relevanten Fall handelt.
München - Nach dem Fund eines toten Fötus in einem Münchner Klärwerk ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es gehe darum abzuklären, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten gebe, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag. Es handele sich um das übliche Vorgehen in solchen Fällen.
Kind wäre nicht lebensfähig gewesen
Eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin in München hatte laut Polizei keine anatomisch nachweisbare Todesursache ergeben. Es gebe auch keine Hinweise auf einen absichtlichen Schwangerschaftsabbruch. Vom Entwicklungsstadium hatte der Fötus das Ende des vierten Schwangerschaftsmonats erreicht. Das Kind wäre auch unter maximalen intensivmedizinischen Vorsichtsmaßregeln nicht lebensfähig gewesen, erläuterte die Polizei.
Mitarbeiter des Klärwerks hatten bei einer Routinekontrolle in einem Rechen den etwa 20 Zentimeter großen und 300 Gramm schweren Fötus entdeckt. In dem Klärwerk im Norden Münchens wird das Abwasser aus der gesamten Stadt gesammelt und aufbereitet.