OB-Stichwahl: "Ein Stimmzettel, eine Stimme" – was es zu beachten gilt
Am kommenden Sonntag gilt’s! Die Münchnerinnen und Münchner entscheiden, wer ihr neuer Oberbürgermeister wird. Während die beiden Kandidaten noch kräftig Wahlkampf betreiben, informiert das Kreisverwaltungsreferat die Bürger noch einmal, was es beim Wählen zu beachten gilt. Denn "es geht um einiges für diese Stadt", so KVR-Chefin Hanna Sammüller.
Beim Pressetermin in ihrem Haus zeigt sich die KVR-Chefin gut gelaunt und zufrieden: Die Kommunalwahl sei "hervorragend gelaufen", auch dank der 14.000 freiwilligen und ehrenamtlichen Wahlhelfer, sowie hunderten Mitarbeitern der Stadt. Für die Stichwahl laufen die Vorbereitungen nach Plan, "wir sind im Endspurt", so Sammüller.
Es gibt keine neuen Wahlbenachrichtigungen
"Der wichtigste Unterschied zur Kommunalwahl ist: Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt!" – das wird die KVR-Chefin an diesem Vormittag noch mehrmals betonen. Wie bei der Kommunalwahl sind bei der Stichwahl 1.093.076 Menschen wahlberechtigt. Davon sind 175.902 Unionsbürger aus anderen EU-Ländern. Teilnehmen darf grundsätzlich, wer am 8. März auch stimmberechtigt war. Ausnahme: Wer in der Zwischenzeit aus München weggezogen ist, darf nicht abstimmen. Und auch wer in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden ist, darf nicht mitwählen.

Die OB-Stichwahl findet in den gleichen Wahlräumen wie am 8. März statt. Insgesamt gibt es 686 Wahlräume an 240 Standorten im gesamten Stadtgebiet. Diese sind wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ausgezählt wird im MOC in Freimann und in der Berufsfachschule an der Ruppertstraße. Rund 6500 ehrenamtliche Wahlhelfende werden im Einsatz sein.
Diesmal darf jeder nur ein Kreuzerl machen
Die Wahl an sich ist bei der Stichwahl freilich unkomplizierter: "Ein Stimmzettel, eine Stimme", sagt Hanna Sammüller. "Oder auch: jeder nur ein Kreuz".
Die Briefwahl wird auch in München und gerade bei Kommunalwahlen immer wichtiger. Stand Mittwoch haben 372.407 Personen Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt, 21.498 Anträge davon kamen nach dem 8. März dazu. "Das ist deutlich über ein Drittel", so Sammüller.
Briefwahl ist noch möglich, doch es gibt einiges zu beachten
Wer noch die Briefwahl nutzen möchte, kann sich bis Freitag, 20. März, 15 Uhr, im KVR (Ruppertstraße 11) und in den fünf Bezirksinspektionen Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Im KVR kann man in dieser Zeit seine Stimme auch gleich vor Ort abgeben.
Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause hat, kann sie nun nicht mehr per Post verschicken, sondern muss sie persönlich in einen der Behördenbriefkästen am KVR oder am Rathaus am Marienplatz einwerfen. Dies ist bis Sonntag, 22. März, 18 Uhr möglich. Am Sonntag werden außerdem Sonderabgabestellen eingerichtet, deren Standorte erst am Sonntag bekannt gegeben werden.
Wer Briefwahl beantragt hat, aber nun doch lieber im Wahllokal wählen möchte, muss neben seinem Ausweis auch den Wahlschein aus seinen Briefwahlunterlagen mitbringen. Aber Achtung: Ausgefüllte Briefwahlunterlagen wiederum können nicht im Wahllokal eingeworfen oder abgegeben werden.
Das Wahlamt hilft bei Fragen
Ganz wichtig ist auch: Wer Briefwahl beantragt, aber die Unterlagen nicht erhalten hat, kann am Sonntag nicht einfach zur Stimmabgabe ins Wahllokal gehen, denn es fehlt ihm ja der Wahlschein. Durch den Briefwahlantrag ist sein Name im Wählerverzeichnis gestrichen. So wird verhindert, dass jemand doppelt wählen kann. Stattdessen muss man sich vorab Briefwahlunterlagen im KVR oder den Bezirksinspektionen holen.
Am Wahltag kann die Wahlbeteiligung zwischen 9.30 und 17.30 Uhr unter wahlen-muenchen.de mitverfolgt werden. Ab 19.30 Uhr rechnet man mit ersten validen Ergebnissen.
Wer Hilfe braucht, wendet sich an das Wahlamt unter Tel. 089/233-96233 oder per E-Mail an wahlamt.kvr@ muenchen.de.
- Themen:
- Kreisverwaltungsreferat
- Marienplatz

